Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien - Antrag
Im Bereich der Stadt Wien war die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit bis 2023 durch den Resolutionsantrag des Wiener Gemeinderats vom 16. Dezember 2015, PGL-03594-2015/0001/GAT: 188 KB PDF, geregelt. Zur Erhöhung der Transparenz sowie der Kontrollmöglichkeiten des Stadtrechnungshofes wurde nunmehr mit Beschluss des Wiener Landtages vom 19. Oktober 2023 das Gesetz über die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ab 2024 (Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 - Wr. AkadFG) erlassen.
Bitte beachten Sie das oben angeführte Gesetz sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden müssen.
Wenn Sie keine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen.
Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine ID Austria haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
Wenn Sie das Förderansuchen mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung.
Informationen zur ID Austria
Allgemeine Informationen
Die Details zur Förderung können Sie dem Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 - Wr. AkadFG entnehmen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Erfüllung der im Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 - Wr. AkadFG definierten Voraussetzungen.
Fristen und Termine
Die Beantragung einer Förderung für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit in Wien muss jährlich bis 31. Jänner des Förderjahres beim Magistrat der Stadt Wien erfolgen.
Nach formaler Prüfung des Förderantrags durch die Abteilung für Finanzwesen und wenn das Prüfergebnis positiv ist, erfolgt eine entsprechende Auszahlung bis zum 31. März des Förderjahres.
Bis spätestens Ende Juni dem der Förderung folgenden Jahr muss dem Stadtrechnungshof ein Bericht über die Verwendung der im vergangen Jahr erhaltenen Förderung vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22
Telefon: +43 1 4000-86528
Fax: +43 1 4000-86510
E-Mail: foerderungen@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:
- Einverständniserklärung, sofern der Förderantrag nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (des vertretungsbefugten Organs), sofern der Förderantrag nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann
- Benennung der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers durch einen Wiener Gemeinderatsklub
- (Verpflichtungs-) Erklärung: 97 KB PDF
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Gebühren an.
Formular
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare und Dokumente aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.
Wenn Sie keine ID Austria haben:
- Online-Formular: Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien - Antrag
- Einverständniserklärung
- (Verpflichtungs-) Erklärung: 97 KB PDF
Wenn Sie eine ID Austria haben:
- Online-Formular: Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien mit ID Austria
- (Verpflichtungs-) Erklärung: 97 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Finanzwesen
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