Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft
Allgemeine Informationen
Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten haben und auf die österreichische Staatsbürgerschaft verzichten möchten, müssen Sie den Verzicht der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen. Verzichten heißt, Sie möchten die österreichische Staatsbürgerschaft ablegen oder zurückgeben.
Wenn Sie neben der österreichischen Staatsbürgerschaft keine andere Staatsangehörigkeit haben, können Sie auf die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verzichten. Der Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft ist nur möglich, wenn Sie dadurch nicht staatenlos werden.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen kann es sein, dass Sie eine Bestätigung über den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft brauchen. Diese Bestätigung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Auf dieser Bestätigung steht, dass Sie bei Annahme der fremden Staatsangehörigkeit automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Sie müssen dann keine Verzichtserklärung abgeben, weil Sie die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch verlieren.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ihr Hauptwohnsitz ist seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen im Ausland:
- Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft und mindestens eine andere Staatsangehörigkeit.
Ihr Hauptwohnsitz ist seit weniger als 5 Jahren im Ausland oder Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich:
- Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft und mindestens eine andere Staatsangehörigkeit.
- Es läuft gegen Sie in Österreich kein Strafverfahren und auch keine Strafvollstreckung, das ist zum Beispiel ein Gefängnisaufenthalt, wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung, die mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist.
- Für Männer zwischen 16 und 36 Jahren: Bestätigung über die Ableistung oder Befreiung von Zivil- oder Präsenzdienst. Diese Bestätigung ist nicht notwendig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Ausland haben.
Fristen und Termine
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft und mindestens eine andere Staatsangehörigkeit haben, können Sie den Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft jederzeit mitteilen.
Zuständige Stelle
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
oder - Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
oder - Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
oder - Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Person, die sie geboren hat, war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.
Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
- Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
- Fachbereich Staatsbürgerschaft - Referat 8.1 - Feststellung, Beibehaltung und Auslandseinbürgerung
- E-Mail: 80-ref@ma35.wien.gv.at
Postadresse:
- Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
- Referat 8.1 – Feststellung, Beibehaltung und Auslandseinbürgerung
- Dresdner Straße 89-93
- 1200 Wien
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen. Diese leitet Ihren Antrag an das Referat 8.1 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft weiter.
Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.
Verfahrensablauf
Wenn Sie auf die österreichische Staatsbürgerschaft verzichten möchten, müssen Sie das schriftlich machen. Sie müssen keinen Grund für den Verzicht angeben. Es reicht der Satz: "Hiermit verzichte ich auf die österreichische Staatsbürgerschaft."
Sie müssen die Verzichtserklärung selbst unterschreiben und können sie gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per Mail oder per Post an die zuständige Stelle schicken.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist, können Sie die erforderlichen Unterlagen zu den Öffnungszeiten auch persönlich im Referat 8.1 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) abgeben. Dafür benötigen Sie keinen Termin.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, können Sie Ihren Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen, einbringen. Der Antrag wird von dort an das Referat 8.1 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) weitergeleitet.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ihrem Verfahren.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftliche und unterschriebene Verzichtserklärung
Es reicht der Satz: "Hiermit verzichte ich auf die österreichische Staatsbürgerschaft." - Geburtsurkunde
- Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des anderen Landes oder der anderen Länder, zum Beispiel durch einen gültigen Reisepass
- Nachweis, wann Sie die andere Staatsangehörigkeit oder die anderen Staatsangehörigkeiten erworben haben, zum Beispiel durch den Bescheid
Für Männer zwischen 16 und 36 Jahren zusätzlich:
- Bestätigung über die Ableistung oder Befreiung von Zivil- oder Präsenzdienst
Diese Bestätigung ist nicht notwendig, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben.
Wenn Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind oder waren oder in eingetragener Partnerschaft leben oder gelebt haben, zusätzlich:
- Alle Heiratsurkunden
- Alle Urkunden über eingetragene Partnerschaften
- Alle rechtskräftigen Scheidungsurteile
- Alle Sterbeurkunden
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, zusätzlich:
- Meldebestätigungen aller Hauptwohnsitze der letzten 5 Jahre
Für alle Unterlagen gilt:
Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Ihre Unterlagen müssen von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in übersetzt werden.
Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Das sind zum Beispiel Pässe, internationale Geburtsurkunden oder internationale Heiratsurkunden.
Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.
Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen
Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente oder Übersetzungen vorlegen müssen.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken.
Zusätzlich müssen Sie für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.
Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".
Kosten und Zahlung
Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten
Zusätzliche Informationen
- Verlust, Entziehung, Verzicht auf die Staatsbürgerschaft - oesterreich.gv.at
- Staatsbürgerschaft - oesterreich.gv.at
- Beglaubigung, Apostille - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste - Bundesministerium für Justiz
Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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