Thermisch-energetische Sanierung - Förderungsantrag
Für persönliche Termine müssen Sie vorher einen Termin reservieren:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen übermitteln Sie bitte per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at oder mittels Online-Formular, per Fax +43 1 4000-997 48 79 oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1
Die Stadt Wien fördert die thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingarten-Wohnhäusern.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kostenvoranschläge
- Farbkopien des baubehördlich bewilligten Bestandsplans samt Baubescheid
- Bestandsenergieausweis
- Energieausweis nach der Sanierung
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien fördert die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Teile der Gebäudehülle angestrebt werden. Mögliche Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel die Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können auch hocheffiziente alternative Energiesysteme, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse mitgefördert werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern
- Pächter*innen von Kleingarten-Wohnhäusern
Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden:
- Das zu sanierende Eigenheim oder Kleingarten-Wohnhaus wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahren alt.
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Fristen und Termine
- Mit den Bauarbeiten muss längstens innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Zusicherung begonnen werden.
- Die Arbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein.
- Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist festgelegt werden, bis wann Sie alle Unterlagen übermitteln müssen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Baubehördliche Bewilligung oder Bauanzeige
- Einreichplan
- Auszug aus dem Grundbuch
- Energieausweis über Bestand und nach der Sanierung
- Letztgültige Bestandspläne
- Nachweis aller förderungsrelevanten Kosten mittels Rechnungen von dazu befugten Unternehmen
- Zertifikat des Herstellers über den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Fenster nach Fertigstellung
Wenn Sie für die Endabrechnung einen abgeänderten Energieausweis vorlegen, müssen Sie die geänderten Energie-relevanten Daten der Baupolizei gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) melden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Fördergelder:
- Für die Finanzierung einer thermisch-energetischen Sanierung von Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäusern) oder von Kleingartenwohnhäusern kann bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,45 x HWB-nstEG (Heizwärmebedarf Niedrigstenergiegebäude) ein Betrag im Ausmaß von 30 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden, maximal jedoch eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro.
- Bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,30 x HWB-nstEG (Heizwärmebedarf Niedrigstenergiegebäude) kann ein Betrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden, maximal jedoch eine Förderung in Höhe von 12.000 Euro.
- Für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen oder bei Umstellung oder Nachrüstung vorhandener gebäudetechnischer Systeme auf hocheffiziente alternative Energiesysteme kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 8.000 Euro gewährt werden.
- Für Maßnahmen zur Nutzung hocheffizienter alternativer Energiesysteme auf Basis der Umweltquellen Geothermie und Grundwasser oder Abwärme kann ein zusätzlicher einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von 4.000 Euro gewährt werden.
- Für die Finanzierung einer Teilsanierung von Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäusern) oder von Kleingartenwohnhäusern, die zu einer erzielten Einsparung von mindestens 40 Prozent des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBref) führt, kann eine Förderung in Höhe von 25 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 4.000 Euro gewährt werden.
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Formular
Online-Formular: Eigenheimsanierung - Förderungsantrag
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Wien ist berechtigt, durch eigene oder von ihr beauftragte Personen zu überprüfen, ob der Zuschuss widmungsgemäß verwendet wurde. Zu diesem Zweck müssen Sie diesen Personen Zutritt zu dem Eigenheim oder dem Kleingarten-Wohnhaus gewähren und die notwendigen Auskünfte erteilen.
Weitere Förderungen:
Die Förderung für die thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen kann auch mit Förderungen des Bundes kombiniert werden.
Online-Formular: Sanierungsscheck für Private 2023/2024
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular