Antrag auf Dekarbonisierungsprämie

Wenn Sie in Ihrer Wohnung, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, von Gas zum Beispiel auf Fernwärme, Wärmepumpe oder E-Herd umsteigen und den Gas-Anschluss abmelden, können Sie eine Dekarbonisierungprämie erhalten.

Die Dekarbonisierungsprämie können Sie online beantragen. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bestätigung über die Still-Legung der Gas-Anlage durch eine für die Arbeiten befugte Installationsfirma
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Haus- oder Wohnungseigentümer*innen oder Hausverwaltung
  • Bei Eigentumswohnungen: Grundbuchauszug

Sie können die Dekarbonisierungsprämie auch online mit Ihrem Stadt Wien Konto beantragen.

Allgemeine Informationen

Mit der Dekarbonisierungsprämie unterstützt die Stadt Wien die vollständige Dekarbonisierung von Wohnungen. Sie können eine Dekarbonisierungsprämie beantragen, wenn Sie von Gas zum Beispiel auf Fernwärme, Wärmepumpe oder einen E-Herd umsteigen.

Je nachdem, welche Gas-Geräte es in der Wohnung gibt - zum Beispiel Gas-Herd, Gas-Durchlauferhitzer oder Gas-Therme -, sind für die Still-Legung der Gas-Anlage unterschiedliche Arbeiten erforderlich.

Die Still-Legung der Gas-Anlage müssen Sie mit einer Bestätigung durch eine für die Arbeiten befugte Installationsfirma nachweisen.

Die Dekarbonisierungsprämie beträgt in der Regel 1.000 Euro. Erfolgt die vollständige Dekarbonisierung der Wohnung im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Gebäude, so kann eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen können eine Dekarbonisierungsprämie erhalten:

  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Mieter*innen von Wohnungen

Sie können eine Dekarbonisierungsprämie nur für die Wohnung beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Mieter*innen benötigen vor Beginn von Umbau- und Installationsarbeiten die Zustimmung des*der Haus- oder Wohnungseigentümer*in oder der Hausverwaltung.

Außerdem dürfen nur befugte Installationsfirmen die erforderlichen Umbau- und Installationsarbeiten durchführen.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.

Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Verfahrensablauf

Die Dekarbonisierungsprämie können Sie online, schriftlich per Post oder E-Mail oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über die Still-Legung der Gas-Anlage durch eine dazu befugte Installationsfirma
    Die Bestätigung muss ab dem 1. März 2024 ausgestellt worden sein und darf höchstens 6 Monate alt sein.
  • Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder Hausverwaltung
  • Bei Eigentumswohnungen: Grundbuchauszug

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Ob eine Dekarbonisierungsprämie ausgezahlt wird, hängt von den vorhandenen Budgetmitteln ab. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Dekarbonisierungsprämie.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Formular

Zusätzliche Informationen

"Raus aus Gas" - Erneuerbare Energieversorgung von Gebäuden

Rechtliche Grundlagen:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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