Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes - Förderungsantrag

Für persönliche Termine müssen Sie vorher einen Termin reservieren:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen übermitteln Sie bitte per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at oder mittels Online-Formular, per Fax +43 1 4000-997 48 79 oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1

Die Stadt Wien fördert die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen zum Sonnenschutz in Wohnbauten mit mehreren Stockwerken und mindestens 3 Wohneinheiten.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder der Hausverwaltung oder einen Auszug aus dem Grundbuch, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt.
  • Rechnung
  • In Schutzzonen brauchen Sie eine Bewilligung der Baupolizei: Infos zum Verfahren
  • Bei Fassadenmarkisen brauchen Sie einen Qualitätsnachweis der Hersteller*innen über die Einhaltung der Mindestanforderungen.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien unterstützt Sie finanziell, wenn Sie eine elektrisch oder mechanisch betriebene Sonnenschutz-Anlage an einem mehrstöckigen Wohnhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten anbringen lassen. Das Wohnhaus kann ein Gemeindebau, ein geförderter Bau oder ein frei finanzierter Bau sein.

Diese Sonnenschutz-Einrichtungen können gefördert werden:

  • Nachträglich montierte Sonnenschutz-Einrichtungen an der Außenfassade. Dazu gehören Rollläden, Jalousien (Lamellenbehänge) oder vertikale Fassadenmarkisen.
  • Diese Anlagen müssen an Fenstern oder Balkontüren mit Mehrfachverglasungen oder Kastenfenstern angebracht worden sein.

Nicht gefördert werden:

  • Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser), Kleingarten-Wohnhäuser, Reihenhäuser, Geschäftslokale und Wohnungen in Reihenhausanlagen gemäß § 2 Z 4 WWFSG 1989.
  • Gelenksmarkisen oder Markisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche positioniert sind.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Die Wohnung, in der der Sonnenschutz montiert werden soll, muss der Hauptwohnsitz der Antragsteller*innen sein.
  • Der Sonnenschutz darf nur von Fachfirmen montiert werden. Eigenleistungen, also Arbeiten, die Sie selbst machen, und bloße Materialkosten werden nicht gefördert.

Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden:

  • Mehrstöckige Wohngebäude mit mindestens 3 Wohnungen
  • Wenn das Gebäude in einer Schutzzone liegt, ist eine Baubewilligung der Baupolizei notwendig.

Bei Fassadenmarkisen gilt:

  • Es muss ein Qualitätsnachweis des Herstellers vorliegen, dass der Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot) kleiner oder gleich 0,14 oder der Abminderungsfaktor (Fc-Wert) kleiner oder gleich 0,23 gemäß ÖNORM EN ISO 52022 ist.

Fristen und Termine

Rechnungen dürfen höchstens 6 Monate alt sein, wenn Sie den Antrag stellen.

In bestimmten Fällen kann die Förderstelle eine Frist festlegen, bis wann Sie alle Unterlagen übermitteln müssen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.

Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Verfahrensablauf

  • Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) prüft den Antrag.
  • Anschließend führt die Abteilung Technische Stadterneuerung (MA 25) eine technisch-wirtschaftliche Prüfung durch.
  • Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie ein Erledigungsschreiben.
  • Die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) überweist die Förderung in Form eines Einmalzuschusses.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnung dürfen höchstens 6 Monate alt sein (Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung).

Bei Mietwohnungen:

Bei Eigentumswohnungen:

Bei Gebäuden in Schutzzonen:

Bei Fassadenmarkisen:

  • Qualitätsnachweis des Herstellers über den Gesamtenergiedurchlassgrad

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Im Rahmen dieser Förderung können Sie einmalig einen Betrag bekommen, der 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten abdeckt, aber höchstens 1.500 Euro pro Wohnung beträgt.

Das Geld wird ausgezahlt, solange genug Budget vorhanden ist. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, diese Förderung zu erhalten.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Formular

Zusätzliche Informationen

Sie müssen alle behördlichen und rechtlichen Auflagen und Bedingungen in Zusammenhang mit der Montage des Sonnenschutzes einhalten.

Rechtliche Grundlagen:

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