Errichtung von Eigenheimen und Eigenheimen als Reihenhäuser auf Eigengrund - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Eigenheime, sowie seitens der Einzeleigentümer*innen eingereichte Reihenhaus-Eigenheime, werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Fristen und Termine

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.

Bitte beachten Sie:
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen per Post an Muthgasse 62, 1190 Wien, per Fax an +43 1 4000-997 48 40 oder per E-Mail an neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Der persönliche Kontakt mit der Servicestelle Neubauförderung ist innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, möglich.

Verfahrensablauf

Mit der Ausstellung der Förderungszusicherung wird den Förderungswerber*innen ein Schuldschein zwecks grundbücherlicher Einverleibung übermittelt. Nach entsprechender grundbücherlicher Sicherstellung und Erfüllung der Zusicherungsbedingungen kann das Darlehen ausbezahlt werden. Dies geschieht über Anforderung des vom Amt der Wiener Landesregierung bestellten Bauaufsichtsorganes nach entsprechendem Baufortschritt in einer oder 2 Tranchen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Antragsformulare benötigt. Die Antragsformulare können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Grundbucheinsicht über die Liegenschaft, auf der das geförderte Haus errichtet werden soll
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde bei Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder § 70b der Wiener Bauordnung
  • Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung
  • Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung: 150 KB PDF
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres
  • Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Zusätzlich zu den persönlichen Dokumenten werden folgende Antragsformulare benötigt:

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.

Zusätzliche Informationen

Ökologische Mindeststandards:
Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung bei Neubau von Dachgeschossausbauten: 150 KB PDF

Rechtliche Grundlagen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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