Werbepylon - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde (Baupolizei) oder die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten weitergeleitet.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziele aus stadtgestalterischer Sicht

  • Die Aufstellung von Werbepylonen muss im öffentlichen Raum auf Industrie- und Gewerbegebiete in unmittelbarer Nähe zum betreffenden Betrieb beschränkt sein
  • Maximale Höhe von 7 Metern (Ausnahme: Privatgrund in Gewerbeparks und Shoppingcenter)

Fristen und Termine

Projekte können laufend eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kontakt für Werbeelemente auf öffentlichem Grund
Dezernat Gestaltung Öffentlicher Raum
Termin nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt für Werbeelemente auf Privatgrund
Dezernat Begutachtung
Begutachtung - Terminvereinbarung

Erteilung der Baubewilligung

Verfahrensablauf

Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.

Der Bescheid wird von der Baupolizei oder von der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erstellt.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.

Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

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