Werbepylon - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde (Baupolizei) oder die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten weitergeleitet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Die Aufstellung von Werbepylonen muss im öffentlichen Raum auf Industrie- und Gewerbegebiete in unmittelbarer Nähe zum betreffenden Betrieb beschränkt sein
- Maximale Höhe von 7 Metern (Ausnahme: Privatgrund in Gewerbeparks und Shoppingcenter)
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kontakt für Werbeelemente auf öffentlichem Grund
Dezernat Gestaltung Öffentlicher Raum
Termin nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt für Werbeelemente auf Privatgrund
Dezernat Begutachtung
Begutachtung - Terminvereinbarung
Erteilung der Baubewilligung
- Bewilligung für Werbeflächen über 3 Quadratmeter und in Schutzzonen durch die Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art
- Bewilligung für Werbeflächen unter 3 Quadratmeter durch die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
- Bei denkmalgeschützten Objekte zusätzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat für Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei oder von der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- 3 Fotomontagen des projektierten Standortes und der unmittelbaren Umgebung
- Flächenwidmungs- und Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Digitale Lagekoordinaten nach Gauss-Krüger-System
- In Schutzzonen: Belegexemplar für das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen:
- Bauordnung für Wien (BO): § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
- Gebrauchsabgabengesetz (GAG 1966):
- § 1 Gebrauchserlaubnis
- § 2 Erteilung der Gebrauchserlaubnis (Abs. 2)
Stadt Wien | Architektur und Stadtgestaltung
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