Schanigärten - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Ein Schanigarten (Gastgarten) auf öffentlichem Grund vor einem Gewerbebetrieb muss von der zuständigen Behörde (Magistratisches Bezirksamt) bewilligt werden. Auch Änderungen im äußeren Erscheinungsbild des Schanigartens müssen bewilligt werden.

In bestimmten Fällen (zum Beispiel in einer Fußgänger*innenzone) fordert das Magistratische Bezirksamt eine stadtgestalterische Begutachtung bei der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung an.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Rechtliche Voraussetzungen

  • Gültige Gewerbeberechtigung zur Verabreichung von Speisen und zum Ausschenken von Getränken
  • Keine Behinderung öffentlicher Interessen, etwa im Bereich Verkehr oder Städtebau
  • Keine Behinderung von anderen Nutzungen der betroffenen öffentlichen Fläche

Gestaltung

Ein stadtbildverträglicher Schanigarten hat eine einheitliche und stimmige, ortsübliche Gestaltung.

  • Möblierung
    • Sessel, Tische, Pflanztröge sind stabil und wetterfest und passen zum Lokal.
    • Es gibt keine Sonderelemente (Plastik-Eistüte, Beach-Flag, Werbetafel usw.), damit der öffentliche Raum nicht überfrachtet wirkt.
  • Pflanzen
    • Pflanzen sind maximal 1,50 Meter hoch, damit der öffentliche Raum überblickbar ist.
    • Einzelne Rankseile (höher als 1,50 Meter) sind möglich.
  • Podest
    • In der Parkspur kann ein Podest helfen, einen ebenen Zugang vom Gehsteig zum Schanigarten zu ermöglichen.
    • Es gibt keine Podeste in der Fußgänger*innen-Zone oder am Gehsteig, damit keine Barrieren entstehen.
  • Sonnenschutz/Witterungsschutz
    • Der Sonnenschutz/Witterungsschutz soll innerhalb des Schanigartens einheitlich sein.
    • Als Sonnenschutz/Witterungsschutz sind am Gehsteig und in der Fußgänger*innen-Zone nur Schirme oder an der Fassade montierte Markisen möglich, damit der Gehsteig weiterhin offen wirkt.
    • Standmarkisen, Sonnensegel, Planen mit Pfostenkonstruktion oder ähnliches sind nur in der Parkspur möglich.
    • Es gibt beim Sonnenschutz/Witterungsschutz kein fixes Dach (keine Platten oder Bretter), damit kein raumbildendes Element im öffentlichen Raum steht.
    • Der Sonnenschutz/Witterungsschutz ist beweglich, faltbar oder einrollbar (z. B. Schirm).
    • Sonnensegel und Planen sind mindestens 2,50 Meter hoch (gemessen ab Unterkante Sonnenschutz-Konstruktion), damit der öffentliche Raum überblickbar bleibt und keine Hindernisse entstehen.
    • Es gibt keinen vertikalen Sonnenschutz/Witterungsschutz (keine Vorhänge oder Planen oder Platten), damit der öffentliche Raum überblickbar ist.
  • Abgrenzung
    Bezüglich Sicherheit und Barrierefreiheit werden folgende Abgrenzungen (Begrenzungszaun, Glaselemente, Pflanztröge usw.) zur Kenntnis genommen:
    • Eine geschlossene Abgrenzung zur Fahrbahn und an den Stirnseiten (quer zur Gehrichtung)
    • Es gibt keine durchgängige Abgrenzung zum Gehsteig.
    • Für blinde und seheingeschränkte Personen sind jedoch tastbare Abgrenzungen notwendig:
      • An den Stirnseiten durchgängig
      • Richtung Gehsteig (Längsrichtung) möglichst offen, bis zu 2 Meter Abstand zwischen den einzelnen tastbaren Abgrenzungen
    • Die Abgrenzung muss in der Regel 1 Meter hoch sein, maximal 1,20 Meter hoch.
  • Werbung
    • Werbung (für das eigene Lokal) ist auf Schirmen und Abgrenzungen kleinflächig erlaubt

Fristen und Termine

Stellen Sie zuerst den Antrag auf Bewilligung Ihres Schanigartens. Erst nach rechtskräftiger Bewilligung dürfen Sie den Schanigarten errichten.

Falls die Bewilligung für Ihren Schanigarten abläuft, stellen Sie den Antrag auf Verlängerung am besten schon am Ende der vorhergehenden Schanigarten-Saison.

Zuständige Stelle

Für die Beratung von Schanigärten findet in der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung kein regelmäßiger Parteienverkehr statt. Bei Fragen zur Gestaltung des Schanigartens kontaktieren Sie bitte die zuständige Referentin.

Für die Genehmigung zuständige Behörde:

  • Für Schanigärten im 1. und 3. bis 8. Bezirk: MBA für den 1., 8. Bezirk
  • Für Schanigärten im 12. bis 17. Bezirk: MBA für den 12. Bezirk
  • Für Schanigärten im 2., 10., 11. und 23. Bezirk: MBA für den 10. Bezirk
  • Für Schanigärten im 9. und 18. bis 22. Bezirk: MBA für den 21. Bezirk

Erforderliche Unterlagen

Zur Begutachtung des Schanigartens auf seine Stadtbildverträglichkeit sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Name und Adresse der Betreiber*innen des Lokals mit dem (geplanten) Schanigarten
  • Planskizze mit Maßangaben (es muss die Breite des verbleibenden Gehsteiges und die genaue Lage des Schanigartens erkennbar sein)
  • Bild, das die Einrichtung wie Stühle, Tische, Sonnenschirme, Pflanztröge und Abgrenzungselemente (Begrenzungszaun) zeigt
  • Material und Farbe des Mobiliars und der Abgrenzung
  • Fotos von der aktuellen Situation vor Ort, etwa von der Hausfassade und dem umgebenden öffentlichen Raum

Kosten und Zahlung

Kosten

Zusätzliche Informationen

Sie müssen Ihren Schanigarten vom zuständigen Bezirksamt bewilligen lassen:
Bewilligung eines Schanigartens - Antrag

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