Schanigärten - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Ein Schanigarten (Gastgarten) auf öffentlichem Grund vor einem Gewerbebetrieb muss von der zuständigen Behörde (Magistratisches Bezirksamt) bewilligt werden. Auch Änderungen im äußeren Erscheinungsbild des Schanigartens müssen bewilligt werden.

In bestimmten Fällen (zum Beispiel in einer Fußgänger*innenzone) fordert das Magistratische Bezirksamt eine stadtgestalterische Begutachtung bei der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung an.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Rechtliche Voraussetzungen

  • Gültige Gewerbeberechtigung zur Verabreichung von Speisen und zum Ausschenken von Getränken
  • Keine Behinderung öffentlicher Interessen, etwa im Bereich Verkehr oder Städtebau
  • Keine Behinderung von anderen Nutzungen der betroffenen öffentlichen Fläche

Gestaltung

Ein stadtbildverträglicher Schanigarten hat eine einheitliche und stimmige, ortsübliche Gestaltung.

  • Möblierung
    • Sessel, Tische, Pflanztröge sind stabil und wetterfest und passen zum Lokal.
    • Es sind keine Sonderelemente (Plastik-Eistüte, Beach-Flag, Werbetafel usw.) erlaubt.
  • Pflanzen
    • Pflanzen dürfen maximal 1,50 Meter hoch sein.
    • Einzelne Rankseile (höher als 1,50 Meter) sind erlaubt.
  • Podest
    • Es sind keine Podeste in der Fußgänger*innenzone oder am Gehsteig erlaubt.
    • In der Parkspur ist ein Podest erlaubt, wenn dadurch ein ebener Zugang vom Gehsteig zum Schanigarten möglich wird.
  • Sonnenschutz
    • Es soll ein einheitlicher Sonnenschutz verwendet werden.
    • Der Sonnenschutz für einen Schanigarten ist beweglich, faltbar oder einrollbar (z. B. Schirm)
    • Es ist kein fixes Dach erlaubt (keine Platten oder Bretter).
    • Es ist kein vertikaler Sonnenschutz erlaubt (z. B. Vorhänge).
    • Standmarkisen, Sonnensegel, Planen mit Pfostenkonstruktion sind nur in der Parkspur möglich, nicht am Gehsteig.
    • Sonnensegel und Planen sind mindestens 2,50 Meter hoch (gemessen ab Unterkante Sonnenschutz-Konstruktion)
  • Abgrenzung
    Bezüglich Sicherheit und Barrierefreiheit werden folgende Abgrenzungen zur Kenntnis genommen:
    • Eine geschlossene Abgrenzung (Begrenzungszaun) zur Fahrbahn und an den Stirnseiten (quer zur Gehrichtung).
    • Es gibt keine durchgängige Abgrenzung zum Gehsteig.
    • Für blinde und seheingeschränkte Personen sind jedoch tastbare Abgrenzungen notwendig: an den Stirnseiten durchgängig, Richtung Gehsteig (Längsrichtung) möglichst offen, bis zu 2 Meter Abstand zwischen den einzelnen tastbaren Abgrenzungen
    • Abgrenzungselemente sollen leicht und transparent sein, jedoch mit einem deutlichen optischen Kontrast zur Umgebung.
    • Die Abgrenzung muss in der Regel 1 Meter hoch sein, maximal 1,20 Meter hoch.
  • Werbung
    • Werbung für das eigene Lokal ist auf Schirmen und Abgrenzungen kleinflächig erlaubt

Fristen und Termine

Stellen Sie zuerst den Antrag auf Bewilligung Ihres Schanigartens. Erst nach rechtskräftiger Bewilligung dürfen Sie den Schanigarten errichten.

Falls die Bewilligung für Ihren Schanigarten abläuft, stellen Sie den Antrag auf Verlängerung am besten schon am Ende der vorhergehenden Schanigarten-Saison.

Zuständige Stelle

Für die Beratung von Schanigärten findet in der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung kein regelmäßiger Parteienverkehr statt. Bei Fragen zur Gestaltung des Schanigartens kontaktieren Sie bitte die zuständige Referentin.

Für die Genehmigung zuständige Behörde:

  • Für Schanigärten im 1. und 3. bis 8. Bezirk: MBA für den 1., 8. Bezirk
  • Für Schanigärten im 12. bis 17. Bezirk: MBA für den 12. Bezirk
  • Für Schanigärten im 2., 10., 11. und 23. Bezirk: MBA für den 10. Bezirk
  • Für Schanigärten im 9. und 18. bis 22. Bezirk: MBA für den 21. Bezirk

Erforderliche Unterlagen

Zur Begutachtung des Schanigartens auf seine Stadtbildverträglichkeit sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Name und Adresse der Betreiber*innen des Lokals mit dem (geplanten) Schanigarten
  • Planskizze mit Maßangaben (es muss die Breite des verbleibenden Gehsteiges und die genaue Lage des Schanigartens erkennbar sein)
  • Bild, das die Einrichtung wie Stühle, Tische, Sonnenschirme, Pflanztröge und Abgrenzungselemente (Begrenzungszaun) zeigt
  • Material und Farbe des Mobiliars und der Abgrenzung
  • Fotos von der aktuellen Situation vor Ort, etwa von der Hausfassade und dem umgebenden öffentlichen Raum

Kosten und Zahlung

Kosten

Zusätzliche Informationen

Sie müssen Ihren Schanigarten vom zuständigen Bezirksamt bewilligen lassen:
Bewilligung eines Schanigartens - Antrag

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