Bewilligung eines Schanigartens - Antrag
Sie müssen Ihren Schanigarten vom zuständigen Bezirksamt bewilligen lassen. Bei einem Schanigarten handelt es sich um einen Gastgarten auf öffentlicher Fläche vor einem Lokal.
Sie können die Bewilligung online beantragen. Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.
Allgemeine Informationen
Die 1. Bewilligung eines Schanigartens gilt längstens für 1 Jahr. Alle folgenden (Verlängerungs-)Bewilligungen sind längstens 7 Jahre gültig.
Bei einem Betreiber*innen-Wechsel geht die Bewilligung auf die neuen Betreiber*innen des Lokals über. Voraussetzung ist, dass der*die neue Betreiber*in den Wechsel dem zuständigen Magistratischen Bezirksamt innerhalb von 12 Wochen schriftlich mitteilt.
Seit 1. September 2023 gibt es neue Schanigarten-Regelungen. Schanigärten können nun für das gesamte Jahr unter erleichterten Voraussetzungen beantragt werden. Die bisherigen Winterschanigarten-Regelungen (wie Wegräumpflicht, Verbot der Nutzung von Parkstreifen, Verbot von bloßen Winterschanigärten) sind nicht mehr gültig. Sommer-Schanigärten können in voller Größe über den Winter stehen bleiben.
Falls Sie nicht sicher sind, was zu tun ist, damit Sie Ihren Schanigarten das ganze Jahr geöffnet halten können, hilft Ihnen der Schanigarten-Checker.
Die neuen Regelungen umfassen auch strengere Bestimmungen wie eine Betriebspflicht und Widerrufsmöglichkeiten. Diese sind im LGBl. für Wien Nr. 36/2023 festgehalten.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Gültige Gewerbeberechtigung zur Verabreichung von Speisen und zum Ausschenken von Getränken
- Keine Behinderung öffentlicher Interessen, etwa im Bereich Verkehr oder Städtebau
- Keine Behinderung von anderen Nutzungen der betroffenen öffentlichen Fläche
Fristen und Termine
Stellen Sie zuerst den Antrag auf Bewilligung Ihres Schanigartens. Erst nach rechtskräftiger Bewilligung dürfen Sie den Schanigarten errichten.
Falls die Bewilligung für Ihren Schanigarten abläuft, stellen Sie den Antrag auf Verlängerung am besten schon am Ende der vorhergehenden Schanigarten-Saison.
Zuständige Stelle
- Für Schanigärten im 1. und 3. bis 8. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 1., 8. Bezirk
- Für Schanigärten im 12. bis 17. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk
- Für Schanigärten im 2., 10., 11. und 23. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk
- Für Schanigärten im 9. und 18. bis 22. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk
Erforderliche Unterlagen
- Name und Adresse der Betreiber*innen des Lokals mit dem (geplanten) Schanigarten
- Planskizze - in 2-facher Ausfertigung (die Skizze muss bemaßt sein, es muss die Breite des verbleibenden Gehsteiges und die genaue Lage des Schanigartens erkennbar sein)
- Bild, das die Einrichtung wie Stühle, Tische, Sonnenschirme oder Begrenzungszäune zeigt - in 2-facher Ausfertigung
- Fotos von der aktuellen Situation vor Ort, etwa von der Hausfassade und dem umgebenden öffentlichen Raum
Falls Sie eine im Vorjahr abgelaufene Bewilligung im nächsten Jahr unverändert beantragen, sind keine Beilagen nötig.
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühren:
- 14,30 Euro für den Antrag bzw. 8,60 Euro bei Einbringung auf elektronischem Weg mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
- 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift pro Bogen (ein Bogen sind 4 A4-Seiten)
- 3,90 Euro für jede Beilage pro Bogen bzw. 2,30 Euro bei Einbringung auf elektronischem Weg mit ID Austria
- Verwaltungsabgabe:
- 6,54 Euro für die Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz
- 13,08 Euro nach der Straßenverkehrsordnung
- Kommissionsgebühren - diese bemisst sich nach den bei der Verhandlung anwesenden Sachverständigen und wird pro halbe Stunde verrechnet
- Gebrauchsabgabe - je nach Lage des Schanigartens
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Zahlungsanweisung haben oder eine Stundung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die Magistratsabteilung 6.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Zusätzliche Informationen
Für den Schanigarten benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung nach der Gewerbeordnung. Bei höchstens 75 Plätzen und Öffnungszeiten von längstens 8 bis 23 Uhr genügt eine Anzeige gemäß § 76a GewO an das zuständige Magistratische Bezirksamt.
- Geben Sie in der Anzeige den Abstand zum*zur nächsten Nachbar*in an.
- Beschreiben Sie in der Anzeige, um welche Art Gastgarten es sich handelt und ob die Gäste sich eher leise, mittellaut oder laut unterhalten.
- Legen Sie der Anzeige eine Beschreibung und einen Plan des Gastgartens in jeweils 4-facher Ausfertigung bei.
- Falls Sie eine im Vorjahr abgelaufene Bewilligung im nächsten Jahr unverändert beantragen, sind keine Beilagen nötig.
- Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Zugänglichkeit zu Gütern und Dienstleistungen).
Rechtliche Grundlagen:
- Gebrauchsabgabegesetz
- Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994): § 76a
- Straßenverkehrsordnung 1960: § 82 Abs. 1
Hilfestellung für die Erstellung von Einreichunterlagen bekommen Sie beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt.
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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