Förderung für Kleinvorhaben für Demokratie und Beteiligung

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Die Abteilung Energieplanung (MA 20) vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützungen für Kleinvorhaben für Demokratie und Beteiligung mit Bezug zu Wien.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Allgemeine Informationen

Die Abteilung Energieplanung fördert Kleinvorhaben für Demokratie und Beteiligung mit einem Bezug zu Wien.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen
  • Eingetragene Personengesellschaften
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien (226 KB PDF). Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder die Durchführung muss in Wien erfolgen.
  • Demokratie- und Beteiligungsbezug: Der Inhalt des Vorhabens muss einen deutlichen Demokratie- und/oder Beteiligungsbezug aufweisen.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum Fortschritt im Bereich von Demokratie und Beteiligung beiträgt.

In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien (226 KB PDF) gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

  • Einreichtermin: 28. Februar 2025
  • Einreichtermin: 30. April 2025
  • Einreichtermin: 30. Juni 2025

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
12., Wilhelmstraße 68, 4. Stock
Telefon: + 43 1 4000-88305
Fax: + 43 1 4000-88304
E-Mail: foerderungen.mitwirkung@ma20.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Bitte prüfen Sie bevor Sie den Antrag abschicken, ob die Förderrichtlinien (226 KB PDF) - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können. Sobald die Abteilung Energieplanung den Online-Antrag erhalten hat, bekommen Sie eine Verständigung an jene E-Mail-Adresse, die Sie im Antrag bekanntgegeben haben.

Die Abteilung Energieplanung prüft den Antrag anschließend auf formale, inhaltliche und finanzielle Kriterien. Gegebenenfalls wird eine Vereinbarung über die Zielvorgaben bzw. Tätigkeiten geschlossen. Diese wird gemeinsam mit dem Förderantrag den Beschluss fassenden Gremien der Stadt Wien vorgelegt.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Verständigung von der Abteilung Energieplanung über Höhe und Verwendungszweck der Förderung, einen Fördervertrag sowie die damit verbundenen Förderrichtlinien (226 KB PDF). Sobald Sie den unterfertigten Fördervertrag an die Abteilung Energieplanung retourniert haben, wird die Überweisung der zugesagten Förderung auf das im Antrag angegebene Konto veranlasst.

Erforderliche Unterlagen

Der Online-Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Finanzplan (detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung für das eingereichte Projekt)
  • Detaillierte Projekt- und Tätigkeitsbeschreibung
  • Strafregisterbescheinigung der vertretungsbefugten Personen (nicht älter als 6 Monate)

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei GmbH:

  • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
  • Aktuelle Firmenbuchabfrage
  • Aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:

  • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
  • Aktuelle Firmenbuchabfrage oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:

  • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
  • Aktuelle Firmenbuchabfrage
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Projekt oder Jahresprogramm bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können Sie per E-Mail nachreichen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Online-Formular: Förderung für Demokratie und Beteiligung - Antrag

Zusätzliche Informationen

Fördernehmer*innen verpflichten sich, in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben (z. B. bei Veranstaltungen, öffentlichen Darstellungen, Publikationen, Einladungen, Plakaten, Internet-Auftritt) zur Verwendung des offiziellen Logos der Stadt Wien und/oder auf die Förderung durch die Abteilung Energieplanung hinzuweisen und zusätzlich das Logo der Europäischen Demokratiehauptstadt zu nutzen.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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