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Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 32

 

Fall muss ich daher auch empfehlen, den Abänderungsantrag abzulehnen.

 

Beim zweiten Abänderungsantrag geht es darum, dass auch als Fachpersonal für diese Gruppen Sprachförderkräfte, Logopädinnen und Logopäden verwendet werden können. Auch da würde ich die Ablehnung empfehlen, weil es ja darum geht, dass wir wirklich pädagogisches Personal für diese Gruppen einsetzen, dass wir diese durch dieses Gesetz auch stärken können und hier natürlich in einen Ausbau kommen. Und was noch dazugesagt werden muss, ist, dass Logopäden, Ergotherapeutinnen und -therapeuten ja auf Grund der Subvention und der Förderrichtlinie auch zusätzlich angestellt werden und beigezogen werden können.

 

Ja, in Summe: Mich freut es am meisten, dass es hier ein einstimmiger Beschluss ist. Mich freut es vor allem für die Kinder, mich freut es für die vielen, vielen Eltern, die da wirklich über einen langen Zeitraum eine nicht zufriedenstellende Lösung hatten. Jetzt geht es darum, dass wir diese Gruppen auch wirklich schaffen, die privaten Träger hier auch an einem Strang ziehen und mitmachen. Ich bin sehr, sehr zuversichtlich und freue mich über diese wirklich großartige und notwendige Verbesserung. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Malle zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

11.19.51

Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Vorsitzende! Lieber Herr Vorsitzender!

 

Ja, Inklusion ist Menschenrecht, und seit 2008 hat ja Österreich auch die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und damit auch das Recht auf Bildung. Das ist in Wien noch keine Selbstverständlichkeit, und viele Eltern kommen immer wieder zu uns, weil sie bei der Suche nach einem guten Kindergartenplatz für ihr Kind mit einer Behinderung verzweifeln. Im Bereich der Inklusion fehlen oftmals die Ressourcen, das haben wir ganz oft feststellen müssen. Es braucht hier mehr Personal, kleinere Gruppen, multiprofessionelle Teams sowieso und Kindergärten, die einfach für alle zugänglich sind und bei denen die Eltern nicht die BittstellerInnen sein müssen für ein Recht, das ihren Kindern eigentlich zusteht.

 

Heute geht es um diese Gesetzesänderung, die wir hier zum Thema haben. Wir sind nach viel Kritik, die auch von uns kam, zum Entschluss gekommen, dass wir hier zustimmen, weil es eine gute Sache ist, das zu ermöglichen, dass hier mehr Betreuungsplätze geschaffen werden. Allerdings gibt es noch ein paar Kritikpunkte, wo man hinschauen muss. Die vielen Stellungnahmen der großen TrägerInnen gehen zum Teil auch in diese Richtung, und sie sind durchwegs negativ ausgefallen - das muss man offen ansprechen -, und in einigen Punkten haben sie auch recht. Die TrägerInnen sagten uns in der Vergangenheit immer wieder, dass sie gerne Kinder mit Behinderung betreuen würden, aber nicht die nötigen Förderungen bekommen. Wir begrüßen, dass das jetzt möglich ist, wir fordern das seit Langem.

 

Es warten 1.000 Kinder, die eine Behinderung haben, auf einen Platz in einem Kindergarten - seit 3 Jahren ist es immer fast dieselbe Zahl -, und wir hoffen, dass mit dieser Gesetzesnovelle ein Schritt in Richtung einer Verbesserung gegangen wird. Es gibt da nur ein bisschen den Kritikpunkt oder die Befürchtung, dass diese Maßnahme vielleicht gar nicht so viele neue Plätze schaffen wird, weil die Kinder oft ja schon da sind. Wir reden mit privaten TrägerInnen, die sagen: Bei uns sitzen schon Kinder, die laufen da quasi jetzt mit, super, jetzt kriegen wir eine Förderung für die! - Es ist also zu befürchten, dass das Geld abgeholt wird für die, die jetzt schon da sind. Das müssen wir uns genau anschauen, man kann es noch nicht genau sagen. Es darf jedenfalls keinesfalls die Erwartung entstehen, dass Private jetzt alles übernehmen. Das ist ihre große Sorge, und die möchten wir hier auch weitergeben. Das wird nicht der Fall sein können.

 

Dann zur Begutachtungsfrist: Es wurde sehr stark kritisiert, dass das über den Sommer gelaufen ist, sehr kurzfristig war und vieles, wie beispielsweise die Personalsituation, offenlässt. Ich bin sehr beruhigt, dass heute im Ausschuss die Möglichkeit aufgebracht wurde, dass man auch LogopädInnen und ErgotherapeutInnen beiziehen kann - denn das stand nicht in diesem Text, das muss man auch sagen. Heute im Ausschuss wurde gesagt, dass das möglich sein wird. Ob das dann tatsächlich passiert, müssen wir uns auch anschauen, weil diese Öffnung der Berufsgruppen, die Sie ja auch im eigenen Regierungsprogramm fordern und die von uns schon lange in Anträgen immer wieder gefordert wird, bis jetzt noch gefehlt hat und nicht in der Novelle steht. Das ist schade, aber im Ausschuss wurde uns gesagt, dass dies möglich sein wird. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ein bisschen unklar ist noch die Finanzierung bezüglich der Förderung pro Kind und welche Regelungen in den Förderverträgen dann wirklich drinstehen werden - auch da werden wir hinschauen müssen, damit die TrägerInnen da Planungssicherheit haben -, und noch ein weiterer Punkt - bevor ich dann zum Schluss komme -, die Diagnostizierung. Es ist so, dass, damit eine Förderung gewährt wird, ein Kind diagnostiziert sein muss. Ich kenne das aus dem Schulbetrieb, das erfordert irrsinnig viele Ressourcen. Es reicht nicht, ein Verdachtsfall zu sein, wie es auf manchen Attesten auch steht, sondern es braucht eine richtige Diagnose. Das kann eine Überforderung sein, wenn Testsysteme überlastet werden, denn dafür braucht es ausreichend Stellen. Für den Schulbereich hat das früher die Bildungsdirektion übernommen, das geht nicht mehr, weil es einfach zu viele Kinder waren. Wir haben auch gesehen, dass dann auch eine gewisse Kommerzialisierung stattfinden kann. Wenn man eine Austestung braucht, muss man oft in ein Institut, und das ist kostspielig. Es soll aber nicht zur Kommerzialisierung eines Bereichs kommen, den wir eigentlich kostenfrei halten wollen. Das soll nicht sein. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Offen ist noch die Anzeigepflicht der Diagnose. Eltern befürchten ja oftmals eine Stigmatisierung ihres Kindes. Da brauchen wir noch Klarheit, denn die TrägerInnen wissen derzeit noch nicht, wie sie damit umgehen sollen.

 

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