Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 32
Nach Beratungen in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 5, 6, 1, 2, 3 und 4 werden in dieser Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.
Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen!
Nach dieser hitzigen Diskussion vorhin können wir jetzt, glaube ich, wieder sachlich diskutieren. Wir beschließen heute eine Neufassung des Wiener Kindergartengesetzes und des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes. Wir hatten ja vor dieser Sitzung auch noch den Ausschuss, und es freut mich sehr, dass es da einen einstimmigen Beschluss gab. Das zeigt einfach, dass wir, wenn es darauf ankommt und wenn es um gute Lösungen geht, alle an einem Strang ziehen können und hier gemeinsam eine gute Sache beschließen.
Es geht um das Thema Inklusion, und jedem Kind die gleichen Chancen zu geben, ist, glaube ich, ein Anliegen, das wir alle teilen - das hoffe ich doch. Wir wissen aus der Vergangenheit - oder es war eben bis zuletzt und bis heute noch so -, dass es in Wien - nicht nur in Wien, aber auch in Wien - viele Kinder mit Behinderungen, mit chronischen Erkrankungen gibt, die nicht die Möglichkeit hatten, einen adäquaten Kindergartenplatz zu bekommen. Wir haben in den städtischen Kindergärten oft nicht genügend Inklusionsstunden, die verfügbar sind, und auch private Plätze gibt es kaum. Es gibt insgesamt 251 Integrationsgruppen, 33 heilpädagogische Gruppen, aber diese können den Bedarf einfach nicht decken. Wir haben über viele Jahre lange Wartelisten aufgebaut und haben leider eine Situation, die überhaupt nicht zufriedenstellend ist für die Eltern dieser Kinder und natürlich für die Kinder selbst.
Das soll sich ändern, und das ist wirklich etwas, das nicht nur ein großes Anliegen ist, sondern in einer Stadt, in der wir uns echt zu Herzen nehmen, dass jedes Kind die gleichen Chancen haben soll, auch eine wirkliche Notwendigkeit. Deswegen wird mit diesem neuen Kindergartengesetz und dem Tagesbetreuungsgesetz auch eine Grundlage dafür geschaffen, dass Kindern mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten mehr Plätze in der Regelbetreuung angeboten werden können. Diese Gesetze schaffen eben diesen rechtlichen Rahmen.
Durch die Novelle werden bis zu zwei Inklusionsplätze in Regelgruppen möglich, und was das Gesetz natürlich nicht vollständig macht, kommt in einer Förderrichtlinie, die in einer der nächsten Gemeinderäte auch zu beschließen ist. Grundsätzlich geht es darum, dass wir damit einfach für private Träger den Rahmen und den Anreiz schaffen wollen, auch Inklusionsplätze anzubieten. Die Förderrichtlinie soll dann sicherstellen, dass dafür auch die notwendige Finanzierung erfolgt.
In diesen Gruppen sollen bis zu zwei Kinder mit einer ICD-10- oder ICD-11-Diagnose betreut werden können, und für jedes Kind, das so einen Inklusionsplatz annimmt, ist dann auch ein Inklusionskonzept vorzulegen. Die Förderung soll es dann den Betreibern auch ermöglichen, externe Unterstützung wie zum Beispiel TherapeutInnen, LogopädInnen und ErgopädInnen, und so weiter zu engagieren, und die Subvention soll auch erleichtern, dass man dadurch die Gruppen verkleinern kann. Ich glaube, in Summe eine gute Sache, die natürlich ihre Wirkung erst mit der Förderrichtlinie und mit dem tatsächlichen Schaffen der Plätze voll entfalten kann. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Josef Taucher.)
Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Förderrichtlinie oder auch die Finanzierung so aufzustellen, dass theoretisch für alle Kinder, die einen Platz brauchen, auch einer geschaffen werden kann. Natürlich hängt das davon ab, wie sehr hier Private auch in die Verantwortung gehen, aber da sind wir eigentlich guter Dinge, weil wir auch auf Grund der Gesetzeswerdung wissen - auch in diesem Prozess wurden viele Dialogrunden gedreht und auch viele private Anbieter eingebunden -, dass es da eine ganz, ganz große Bereitschaft gibt, hier an einem Strang zu ziehen und mitzumachen.
Es gab heute auch zwei Abänderungsanträge, die von der ÖVP eingebracht worden sind. Wir haben diese auch auf fachlicher Ebene diskutiert. Wir haben uns wirklich intensiv damit beschäftigt - nicht nur auf einer politischen Ebene, sondern auch in der Geschäftsgruppe, auch gemeinsam mit der Abteilung - und auch wirklich nachgedacht, was diese Abänderungsanträge bedeuten würden. Ich glaube oder hoffe, dass die inhaltliche Begründung auch seitens der MA 11 heute ausreichend war. Ich würde sie auch noch einmal kurz wiederholen: Es ging darum, dass die ÖVP gemeint hat - denn das Gesetz sieht ja vor, dass maximal zwei Kinder mit Inklusionsbedarf in einer Gruppe sind: Was ist, wenn aber ein drittes zum Beispiel schon da ist oder dazukommt? Muss das dann weggehen? Das Gesetz sieht ganz klar vor, dass quasi nur für bis zu zwei Kinder auch die entsprechende Betreuung gewährleistet werden kann. Sollte es aber in der Gruppe ein Kind geben, das schon in der Gruppe ist und auch eine Diagnose bekommt, aber in den Alltag schon integriert ist, dann ist es natürlich möglich, dass dieses Kind in der Gruppe bleiben kann. Für alle anderen Fälle, wo es eventuell schwierig ist, zu entscheiden, was mache ich vielleicht mit einem dritten oder vierten Kind und wie handle ich das, gibt es eine Anlaufstelle bei der MA 11, die hier sehr konkret und direkt mit den Betreibern regeln kann, was die beste Lösung ist, denn schließlich geht es darum, einfach das Beste für die Kinder zu machen. - In diesem
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular