Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 61
nur in Niederösterreich im so genannten
Niederösterreichischen Ehrungsgesetz aus dem Jahr 1992 existiere.
Ich glaube, dass diese sehr persönlichen Ehrungen
anlässlich runder Geburtstage oder Hochzeitstage von der überwiegenden Mehrheit
der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen werden. Sie freuen sich ganz einfach,
wenn Politiker, stellvertretend für das Land oder die Stadt, wo sie leben,
vorbeikommen und ihnen gratulieren. Deshalb wurde, nachdem wir davon Kenntnis
erhalten haben, seitens der SPÖ ein Initiativantrag eingebracht, in dem
beantragt wurde, dass im Wiener Ehrenzeichengesetz ausdrücklich die Möglichkeit
der Beglückwünschung von Alters- und Ehrenjubilaren durch Organe des Landes und
der Gemeinde geschaffen wird. Das ist geschehen.
Mit der heute vorliegenden Novelle zum
Ehrenzeichengesetz werden sowohl die Hinweise der Datenschutzkommission als
auch jene des Initiativantrags vollinhaltlich umgesetzt. Die Gesetzesnovelle
war auch in Begutachtung. Die Datenschutzkommission und der Datenschutzrat des
Bundes haben diese Form der Vorgangsweise vollinhaltlich unterstützt. Es wird
darin geregelt, dass die Organe des Landes und der Gemeinde Wien berechtigt
sind, Ehrungen selbst zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung durch andere
zu sorgen, sofern sich die geehrte Person nach Befragung nicht dagegen
ausspricht. – Dem kommen wir mit dieser Gesetzesnovelle vollinhaltlich
nach.
Ich kann nur bitten, dieser Gesetzesnovelle die
Zustimmung zu geben. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen
Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen für
geschlossen. Die Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.
Somit kommen wir zur Abstimmung über die
Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu
erheben. – Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig mit
den Stimmen der Sozialdemokratischen Partei, der Volkspartei und der
Freiheitlichen Partei so angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landestages, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Ich stelle auch hier die Mehrstimmigkeit fest.
Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig
mit den Stimmen der Volkspartei, der Freiheitlichen Partei und der Sozialdemokratischen
Partei beschlossen.
Bevor wir zu Postnummer 5 kommen, möchte ich,
nachdem ich jetzt den Vorsitz das erste Mal übernommen habe, kurz in eigener
Sache etwas sagen.
Ich bedanke mich für die Wahl und den
Vertrauensvorschuss im Zuge der Wahl zur zweiten Landtagspräsidentin –
auch bei jenen Mitgliedern des Hohen Hauses, die mich nicht gewählt
haben – ganz herzlich!
Ich denke, dass ich in nunmehr 15-jähriger Tätigkeit
im Hohen Haus meine Abgeordnetentätigkeit immer sehr ernst genommen habe und
auch eine gute und intensive Zusammenarbeit im Sinne unserer Stadt, unseres
Landes und aller Bewohnerinnen und Bewohner verfolgt habe. Ich werde versuchen,
diese Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, mit demokratischem
Amtsverständnis und auf dem Boden der Verfassung weiterhin fortzusetzen.
In diesem Sinne werde ich auch in Zukunft die
gemeinsame Arbeit vor das Trennende stellen und mich bemühen, viele positive
Ideen zum Wohle der Menschen in unserer Stadt zu verwirklichen. –
Herzlichen Dank für den Vertrauensvorschuss! (Beifall bei der SPÖ und von
Abgeordneten der ÖVP und FPÖ.)
Wir kommen nun zur Postnummer 5. Sie betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Änderung der Grenze
zwischen dem 4. und 6. Bezirk.
Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin
Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Es freut mich,
dass ich dich das erste Mal in deiner Funktion sozusagen hoch offiziell als sehr
geehrte Frau Präsidentin ansprechen darf! Ich darf dazu von meiner Seite
gratulieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um
Zustimmung zum Entwurf dieses Gesetzes, mit dem wir die Bezirksgrenzen 4 und 6
ändern.
Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Gemäß § 30 Abs 10 der
Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammen zu
legen.
Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand
erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die
Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg Puller.
Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Ich möchte nur ganz kurz
begründen, warum wir Postnummer 5 und Postnummer 7 heute nicht zustimmen
werden.
Zur Postnummer 5 meinen
wir, dass der gesamte Straßenquerschnitt inklusive Gehsteige der Rechten
Wienzeile aus verwaltungstechnischen Gründen beim 4. Bezirk bleiben soll,
denn wenn die Bezirksgrenze entlang des Gehsteigs verläuft, bedingt jede
Änderung der Gehsteigkante wiederum eine Änderung der Bezirksgrenze.
Postnummer 7 betreffend
die Grenzziehung zwischen 4. und 10. Bezirk mag eine
Verwaltungsvereinfachung bedeuten. Das Projekt Hauptbahnhof hat jedoch massive
Auswirkungen auf den 4. Bezirk, und wir haben deshalb Befürchtungen, dass
dadurch das Mitspracherecht und Einflussmöglichkeiten bei der Flächenwidmung
und den Bebauungsplänen verloren gehen können. – Danke schön. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Eine weitere Wortmeldung
liegt mir von Frau Abg Schrödl vor. Ich ersuche sie
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