Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 61
Tat einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich erblicke keinen Widerspruch.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der
Hand. – Auch hier kann ich die Einstimmigkeit und damit die Beschlussfassung
des Gesetzes konstatieren.
Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem das Wiener Ehrenzeichengesetz geändert wird. Ich bitte
die Amtsf StRin Frauenberger, als Berichterstatterin die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte zum
Zustimmung zur Novellierung des Wiener Ehrenzeichengesetzes. – Danke
schön.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke. Die
Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet hat sich Herr StR Ellensohn.
StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren!
Eigentlich ist es ein schöner Anlass, wenn man über
ein Ehrenzeichengesetz spricht. Wir können dem heute aber nicht zustimmen, und
ich möchte zumindest kurz ausführen, warum.
Was ist neu, und was soll beschlossen werden? Die
Gemeinde Wien und die Organe des Landes dürfen Personen anlässlich von runden
Geburtstagen, zum 75., 80., 90. Geburtstag und zu den paar 100. Geburtstagen,
die es auch gibt und die in Zukunft mehr werden, ehren. Das Gleiche gilt für
das 25. und 50. Hochzeitsjubiläum, solange es zwei Leute halt gut miteinander
aushalten. – Das sind an sich schöne Anlässe.
Ziffer 2 lautet: „Die Organe des Landes und der
Gemeinde Wien sind berichtigt, Ehrungen selbst zu verlautbaren oder für eine
Verlautbarung durch andere zu sorgen, sofern sich nicht die geehrten Personen
nach Befragung dagegen ausgesprochen haben.“
Das heißt in aller Kürze: Wenn es gut läuft, bekommen
jeder 90-Jähriger und jede 90-Jährige einen Brief, in dem steht: Wir wollen Sie
ehren und dürfen die Daten dann weitergeben. – Und nur wenn ein Brief
zurückkommt, in dem dezidiert steht, dass das nicht erwünscht ist, geschieht
das nicht. Das ist an der Grenze beziehungsweise über der Grenze dessen, was
wir für vertretbar halten.
Ich zitiere nur eine einzige Stellungnahme dazu. Ich
habe einen Datenschutzexperten gefragt und habe eine E-Mail dazu
bekommen. – Ich zitiere : „Mit dieser Novelle können“ – so die Befürchtung –
„Gemeindeorgane auch offiziell Daten an Medien weitergeben. Häufig landen
dann Name, Geburtsdatum, Anschrift in der Zeitung, eine perfekte Liste für
TrickbetrügerInnen, KeilerInnen und lang vermisste Neffen. Ohne
datenschutzrechtliche Konkretisierung dieses Gesetzes können diese Listen in
Medien landen.“
Ich behaupte, dass das wahrscheinlich niemand will.
Das Gesetz wird jetzt nicht mehr anders beschlossen werden, weil die Mehrheiten
leider schon feststehen. Ich möchte aber zumindest, dass bei diesen Ehrungen
diese Auskunft, die man einholt, ob jemand auch wirklich damit einverstanden
ist, sehr ernst genommen wird.
Stellen Sie sich das vor: Es werden eine große Anzahl
an Leuten angeschrieben, die 75 Jahre alt werden. Alle schicken sicherlich
nicht einen Brief zurück, dass sie nicht geehrt werden wollen, sondern sie
lesen etwas von einer hoch offiziellen Ehrung durch die Gemeinde Wien, und ich
nehme an, es werden fast überhaupt keine Antworten zurückkommen!
Die Lösung, die Sie getroffen haben, erfüllt den
Gesetzestext. Schöner wäre es aber, wenn es geheißen hätte, dass sich die Leute
dafür aussprechen müssen, dass sie einverstanden sind, dass die Gemeinde Daten
unter anderem an Medien weitergeben darf. Schöner wäre es, wenn jemand, der 80 Jahre
alt wird, einen Brief bekommt, in dem steht, dass seine Daten, wenn er
unterschreibt, etwa in der Bezirkszeitung oder im „News“ landen könnten. – Ich glaube, das würden die Leute im Regelfall nicht
unterschreiben!
So, wie es hingegen jetzt formuliert wird, wird es
zwar sehr wenig Ablehnungen geben, aber nicht, weil die Leute das nicht so
sehen, sondern weil die Leute sich diese Mühe nicht machen werden.
Weil wir das als eine Aushöhlung des Datenschutzes
empfinden, werden wir dieser Änderung des Ehrenzeichengesetzes nicht
zustimmen. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Schuster. Ich erteile es ihm.
Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geschätzte Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen!
Diese Novelle zum Ehrenzeichengesetz fußt an und für
sich auf einem Hinweis aus dem Innenministerium. Man hat seitens des
Innenministeriums darauf hingewiesen, dass die Datenschutzkommission des
Öfteren Anfragen von Bürgern über die Tatsache erhalte, dass persönliche Daten
in lokalen Zeitungen in Form von Glückwünschen zu runden Geburtstagen
veröffentlicht werden. Das dürfte einzelne Personen gestört haben.
Ich sage dazu: Diese Praxis, wie sie in Wien
gehandhabt wird, wird in allen Bezirken so gehandhabt, egal, welcher Couleur
der Bezirksvorsteher angehört beziehungsweise angehörte. Ich weiß aus dem
7. Bezirk, dass es Glückwünsche in den Bezirkszeitungen durch den
Bezirksvorsteher, dessen Stellvertreter oder andere Personen gibt.
Es wurde darauf hingewiesen – Kollege Ellensohn hat auch darauf aufmerksam gemacht –, dass gemäß § 20 Abs 3 des Meldegesetzes
die Bürgermeister nur insoweit ermächtigt sind, die im Melderegister
enthaltenen Meldedaten zu verwenden, als diese zur Wahrnehmung der ihnen
gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden.
Hingewiesen wurde auch darauf, dass im gegebenen Zusammenhang eine in Betracht
kommende gesetzliche Regelung für derartige Datenverwendungen allerdings zum
damaligen Zeitpunkt
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