Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 61
Vorlage einschließlich
Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Ich stelle
fest: Dieses Gesetz ist von der Volkspartei, der Freiheitlichen Partei und der
Sozialdemokratie gegen die Stimmen der Grünen
somit mehrstimmig angenommen.
Mir liegt der schon von
mehreren Debattenrednern angesprochene Beschluss- und Resolutionsantrag der
Österreichischen Volkspartei, der grünen Fraktion und der Freiheitlichen,
tituliert mit „Mehr Demokratie in Wien: Für ein faires Wahlrecht in Wien“, vor.
In formeller Hinsicht wird die
sofortige Abstimmung verlangt. - Wer diesen von mir jetzt genannten Antrag
unterstützt, gebe bitte ein Handzeichen. – Dieser Antrag wird von den drei
Oppositionsparteien unterstützt, ist somit in der Minderheit und daher
abgelehnt.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, meine Damen und Herren, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen
lassen. – Ich erblicke keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen
wollen, dies mit einem Handzeichen zu signalisieren. – Gleicher
Abstimmungsvorgang: Von der Sozialdemokratie, der Österreichischen Volkspartei
und den Freiheitlichen unterstützt ist das Gesetz sohin mehrstimmig in zweiter
Lesung beschlossen.
Postnummer 2 betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrerinnen-
und Landeslehrergleichbehandlungsgesetz – kurz WLLGBG – erlassen und
das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, nämlich die 10. Novelle zum Wiener
Gleichbehandlungsgesetz, und das Gesetz über das Schlichtungsverfahren in
Angelegenheiten der Gleichstellung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern mit
Behinderungen in Wiener öffentlichen Pflichtschulen geändert werden.
Ich bitte die
Berichterstatterin, die Frau StRin Frauenberger, einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf
StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf dieser
Gesetzesmaterie, die sich im Besonderen mit den Landeslehrerinnen und
Landeslehrern auseinandersetzt. – Danke.
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke schön. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen
wir gleich zur Abstimmung.
Ich betone, nachdem es
sich hier um einen Gesetzesantrag handelt, der sowohl einfache als auch
Verfassungsbestimmungen enthält, den Vorgang jetzt bitte zu verfolgen.
Art I mit § 3
Abs 8, § 4 Abs 5, § 6 Abs 1 und § 12
Abs 2 sowie Art II Z 7 und Art IV Z 1 sind
Verfassungsbestimmungen.
Hierfür ist gemäß
§ 124 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der
Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nunmehr als souverän gewährleistet
feststelle.
Gemäß § 124a der
Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei
Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gelten für
beide vorzunehmenden Lesungen.
Wir kommen nunmehr zur
Abstimmung, die ich getrennt vornehme.
Zuerst lasse ich alle Bestimmungen,
ausgenommen den schon erwähnten Art I § 3 Abs 8, § 4
Abs 5, § 6 Abs 1, § 12 Abs 2 sowie Art II
Z 7 und Art IV Z 1, abstimmen. Dafür genügt die einfache
Mehrheit.
Ich bitte nunmehr jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang,
ausgenommen den soeben referierten Art I mit § 3 Abs 8, § 4
Abs 5, § 6 Abs 1 und § 12 Abs 2 sowie Art II
Z 7 und Art IV Z 1, zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. – Dies ist einstimmig so angenommen. (Zwischenrufe bei der
FPÖ. – Abg Mag Wolfgang Jung: Ohne uns!)
Entschuldigung! Ich darf
um Wiederholung ersuchen.
Wer den von mir
vorgetragenen Teil mitträgt und unterstützt, gebe bitte ein Handzeichen. –
Dies ist also von der Österreichischen Volkspartei, der Sozialdemokratie und
der grünen Fraktion unterstützt und sohin mehrstimmig angenommen.
Ich hatte das ohnedies
noch nicht eingetragen, daher ist keine Korrektur vonnöten.
Wir kommen nunmehr zu den
Verfassungsbestimmungen.
Ich bitte nun jene
Mitglieder des Landtages, die Art I § 3 Abs 8, § 4
Abs 5, § 6 Abs 1 und § 12 Abs 2 sowie Art II
Z 7 und Art IV Z 1 zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. – Das ist das gleiche Abstimmungsverhalten.
Damit ist auch dieser Teil
des Gesetzes mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Somit ist das Gesetz in
erster Lesung angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sogleich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtages, die dem zuvor beschlossenen Gesetz in zweiter Lesung
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist mit den Stimmen
der Sozialdemokratie, der Österreichischen Volkspartei, der GRÜNEN und sohin
mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit insgesamt beschlossen worden.
Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrer- und
Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 geändert wird. Es ist dies die 6.
Novelle zum Wiener Landeslehrer- und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz
1978. Berichterstatter hierzu ist ebenfalls Amts StRin Frauenberger. – Ich
bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte zum
Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl: Da zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des
Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. – Dieses Gesetz ist in der
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