Wohnungsvermessung für Nutzflächenermittlung
Dass sich die Quadratmeterzahl im Mietvertrag in der Praxis als zu hoch herausstellt, ist keine Seltenheit.
Der Anteil eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten des Hauses wird nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Mietgegenstandes zur Nutzfläche aller vermieteten Wohnungen oder sonstigen Mietgegenstände des Hauses bestimmt.
Die genauen Kosten eines Mietgegenstandes können nur dann berechnet werden, wenn seine Nutzfläche genau vermessen wird. Vermessen wird mit Laser-Messgeräten.
Bei der Ermittlung der Nutzfläche des gesamten Hauses wird die Nutzfläche der Hausbesorgerwohnung ausgenommen. Für sie wird kein besonderes Entgelt entrichtet.
Für einzelne Aufwendungen des Hauses kann zwischen der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter und allen Mieterinnen und Mietern des Hauses schriftlich ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart werden. Die Richtlinien für die Vermessung können sich ebenfalls auf den Verteilungsschlüssel auswirken.
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Leitfaden zur Berechnung der Nutzfläche nach dem MRG / WEG igF – Stand Juni 2013: 458 KB PDF
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