Nutzwertberechnung
Ein Balkon, der Zugang zu einem Garten oder gute Lichtverhältnisse erhöhen den Nutzwert einer Wohnung.
Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümerinnen und Miteigentümer (zum Beispiel eines Wohnhauses) untereinander. Aufgrund der genau bestimmten Anteile kann ein Berechnungsschlüssel festgelegt werden. Er dient zum Beispiel dazu, den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln.
Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche der Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit errechnet. Zuschläge und Abstriche gibt es für werterhöhende oder wertvermindernde Unterschiede. Erdgeschosswohnungen haben etwa einen geringeren Nutzwert als gleich große Wohnungen in mittleren Geschossen, Wohnungen in Nordlage einen geringeren Nutzwert als Wohnungen in Südlage. Anträge auf (Neu)Festsetzung der Nutzwerte werden bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) eingereicht: Festsetzung der Miet-/Nutzwerte.
Richtlinien
Die Erfahrungen der Gruppe für Miet- und Nutzwertangelegenheiten bei der Nutzwertberechnung sind in folgenden Richtlinien abrufbar:
- Richtlinien für Nutzwertberechnung: 435 KB PDF
Beratung und Gutachten
Für bewertungsmäßige und technische Auskünfte zu Nutzwertgutachten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe Miet- und Nutzwertberechnung zur Verfügung. Diese erstellen auch Nutzwertgutachten.
Kontakt: MA 25 - Gruppe Miet- und Nutzwertberechnung
Weiterführende Informationen
- Nutzwertberechnung (Parifizierung) - oesterreich.gv.at
Stadt Wien | Technische Stadterneuerung
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