Wiener Mietenrechner - Mietzinsüberprüfung im Altbau
Der Mietpreis - der sogenannte Richtwertmietzins oder Richtwertzins - gilt für Altbauwohnungen, die unter anderem vor 1945 errichtet und nach dem 1. März 1994 angemietet wurden.
Befindet sich die Wohnung in einer überdurchschnittlich guten Lage, kann ein Zuschlag auf den Richtwertmietzins veranschlagt werden. Der Lagezuschlag errechnet sich aus den Grundstückkosten. Ob er verlangt werden darf, hängt davon ab, ob das Gebäude in einer Gegend steht, die über- bzw. unterdurchschnittlich infrastrukturell gelegen ist.
Der Lagezuschlagsrechner der Stadt Wien ist ein unverbindliches Service-Tool, das zu Transparenz und Überprüfbarkeit im Sinne der Mieter*innen und Vermieter*innen beitragen soll. Die Verrechnung eines Lagezuschlags entspricht einer bundesgesetzlichen Materie. Die Stadt Wien trägt keine Verantwortung für die Verhältnismäßigkeit der sich daraus errechnenden Höhe des Lagezuschlags.
Für allgemeine Fragen zum Lagezuschlag können Sie sich an die MieterHilfe unter der Telefonnummer +43 1 4000-25900 wenden.
Wurde der Hauptmietvertrag zwischen dem 1. Jänner 1982 und dem 28. Februar 1994 abgeschlossen, richtet sich die Mietzins-Obergrenze in der Regel nach der Ausstattung (Kategorie) der Wohnung.
Mieten reklamieren
Für die Durchsetzung der Rechte von Mieter*innen, zum Beispiel für Überprüfungen von Mietzinsen, Wohnungskategorien, Betriebskosten und Nutzflächen, sowie Rückforderungen verbotener Ablösen ist die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) zuständig. Ziel ist es, zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen eine Einigung zu erzielen.
Leitfaden
- Leitfaden Nutzflächen MRG/WEG (450 KB PDF) - Stand Juni 2013
- Richtlinien zur Ermittlung des Richtwertzinses (450 KB PDF)
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Technische Stadterneuerung
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