Eigenmittelersatzdarlehen - Mindesteinkommensgrenzen
Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten 10 Jahre über einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten ein Mindesteinkommen hatten.
Monatliche Mindesteinkommensgrenzen
Die Mindesteinkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst. Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2024 gelten folgende Werte:
- 1 erwachsene Person: 1.155,84 Euro
- 2 erwachsene Personen: 1.728,84 Euro
- Je Kind: 178,35 Euro
Für jede weitere erwachsene Person beträgt das Mindesteinkommen zusätzlich 573 Euro.
Bitte beachten Sie, dass diese Beträge 14-mal pro Jahr berechnet werden.
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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