Jahresnettoeinkommen - Eigenmittelersatzdarlehen

Das Jahresnettoeinkommen ist die Summe der Einkommen aller Personen, die in die neue Wohnung einziehen und mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Das Einkommen der letzten 3 Monate wird zur Berechnung herangezogen und auf ein Jahresnettoeinkommen hochgerechnet, wenn Sie im abgelaufenen Jahr

  • den*die Dienstgeber*in gewechselt haben oder
  • das Dienstverhältnis unterbrochen haben oder
  • sich Ihr Einkommen geändert hat.

Zusammensetzung des Einkommens

Als Einkommen gelten:

  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit
  • Alimente
  • Karenzgeld, Wochengeld
  • Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe
  • Sondernotstand
  • Beihilfe des AMS
  • Stipendien von inländischen Universitäten
  • Lehrlingsentschädigungen
  • Präsenz- und Zivildienstentgelt
  • Unfall- und Versehrtenrenten
  • Pflegeelternentgelt

Als Einkommen gelten nicht:

  • Beihilfen nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz
  • Alimente, die Sie bezahlt haben
  • Familienbeihilfe
  • Pflegegeld
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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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