Wesentliche Neuerungen im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 HeizKG
Bei Belegen auf Datenträgern ist Einsicht in deren Ausdrucke zu gewähren. - § 24a HeizKG
Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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