Wesentliche Änderung im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)
- § 25 Abs. 1 Z 8a HeizKG (gültig ab 1.4.2009)
Inhaltliche Überprüfung der Richtigkeit der Abrechnungen im Außerstreitverfahren
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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