Erhöhung der Hauptmietzinse - Nebenkosten

Bauverwaltung und Bauüberwachung

Kosten für Bauverwaltung und Bauüberwachung sind jene Kosten, die über die übliche Verwaltertätigkeit hinausgehen, wie zum Beispiel:

  • Einholung der Kostenvoranschläge für die durchzuführenden Arbeiten
  • Einreichung eines Antrages auf Hauptmietzinserhöhung
  • Abwicklung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle beziehungsweise Bezirksgericht
  • Überwachung der Arbeiten (maximal 5 Prozent der Baukosten)

Kosten gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG)

Kosten gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) sind jene Kosten, die ein Planungs- und Baustellenkoordinator erhält.

Geldbeschaffungskosten

Geldbeschaffungskosten sind jene Kosten, die zur Aufnahme des Darlehens notwendig sind (maximal 9 Prozent), wie zum Beispiel:

  • Eintragung in das Grundbuch (Notar*in)
  • Bearbeitungsgebühren bei der Bank
  • Stempel-, Rechts- beziehungsweise Gerichtsgebühren
  • Zuzählungsspesen
  • Prämien der Versicherung
  • Abschlussspesen
  • Zwischenspesen
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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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