Keine Duldungspflicht - Entschädigungsrecht der Mieter*innen - Unterlagen zum Antrag
Name und Adresse der Antragsteller*innen
Der*die Hauptmieter*in ist zur Antragstellung auf Feststellung berechtigt, dass
- das Betreten nicht gestattet werden muss oder
- die Benützung (Veränderung) nicht geduldet werden muss oder
- sie oder er wesentlich beeinträchtigt wurde und Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat.
Name und Adresse der Antragsgegner*innen
Antragsgegner*in ist
- der*die Vermieter*in (Eigentümer*in laut Grundbuchauszug), der*die den Mietgegenstand betreten möchte, beziehungsweise
- der*die Vermieter*in, der*die Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Mietshauses oder zur Behebung ernster Schäden des Hauses durchführt oder eine von einem Mietgegenstand ausgehende erhebliche Gesundheitsgefährdung beseitigt, oder
- der*die Hauptmieter*in eines anderen Mietgegenstandes, der*die Veränderungen oder Verbesserungen in seinem Mietgegenstand durchführt.
Inhalt des Antrages
Von dem*der Mieter*in muss behauptet (und im weiteren Verfahren bewiesen) werden, dass
- keine wichtigen Gründe für das Betreten des Mietgegenstandes vorliegen,
- der Eingriff nicht zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen oder Behebung ernster Schäden des Hauses oder zur Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme, eines mietvermieteten Warmwasserboilers oder eines sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgerätes dient und nicht notwendig beziehungsweise nicht zweckmäßig ist,
- der Eingriff nicht der Beseitigung einer von einem Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung oder der Durchführung von Veränderungen oder Verbesserungen in einem anderen Mietgegenstand dient oder nicht notwendig, zweckmäßig oder zumutbar ist,
- im Falle der Beantragung einer angemessenen Entschädigung beziehungsweise eines Ersatzes für erlittenes Ungemach ein Schaden durch eine wesentliche Beeinträchtigung entstanden ist und der*die Vermieter*in oder der*die Mieter*in eines anderen Mietgegenstandes grob fahrlässig gehandelt hat.
Beilagen zum Antrag
- Mietvertrag
- Nachweis über die konkreten Schäden, für die eine Entschädigung begehrt wird
- Falls sich der*die Antragsteller*in vertreten lässt: Vollmacht der Vertretung (ausgenommen: Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Immobilienmakler*innen, Immobilienverwalter*innen oder Wirtschaftstreuhänder*innen, wenn sie sich auf eine erteilte Vollmacht berufen)
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular