Kopien von Plänen für wissenschaftliche Zwecke
Für wissenschaftliche Zwecke stellt die Baupolizei (MA 37) Kopien von Plänen aus dem Archiv zur Verfügung.
Es muss eine Bestätigung der wissenschaftlich tätigen Einrichtung (beispielsweise Universitätsinstitut oder Fachhochschule) vorgelegt werden, aus der möglichst konkret hervorgeht, dass für eine wissenschaftliche Arbeit - zum Beispiel eine Dissertation - Plankopien eines oder mehrerer Gebäude erforderlich sind. Für derartige Zwecke ist zur Anfertigung von Kopien die Zustimmung der Hauseigentümer*innen beziehungsweise Grundeigentümer*innen nicht erforderlich.
Urheberrecht
Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass Urheberrechte des*der Planverfasser*in erst 70 Jahre nach dessen*deren Tod erlöschen, im Falle mehrerer Urheber*innen 70 Jahre nach dem Tod des*der letztlebenden Miturheber*in. Vor der Veröffentlichung von Plankopien (auch von Ausschnitten) in einer wissenschaftlichen Arbeit ist die Zustimmung der Grundeigentümer*innen einzuholen. Es empfiehlt sich weiters, vor der Veröffentlichung das Einvernehmen mit dem*der Planverfasser*in (beziehungsweise im Falle, dass diese Person verstorben ist, mit den Rechtsnachfolger*innen) zu suchen, da Pläne, die über die zweckbezogene technische Konstruktion an sich in künstlerischer Gestaltung hinausgehen, als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes Urheberrechtsschutz genießen können.
Kosten
Für die Einsichtnahme und die Anfertigung von Kopien für wissenschaftliche Zwecke ist keine Grundgebühr zu bezahlen. Ergänzende Kopierkosten sind jedoch zu entrichten. Gegen Entgelt ist auch eine Digitalisierung auf Datenträger möglich.
Sollten Plankopien von mehreren Gebäuden oder Kopien, die größer als DIN A3 sind, beziehungsweise Digitalisierungen erforderlich sein, wird empfohlen, zeitgerecht mit der zuständigen Gebietsgruppe unter Vorlage der oben genannten Bestätigung Kontakt aufzunehmen.
Öffnungszeiten
Bei Planeinsicht für wissenschaftliche Zwecke wird eine Voranmeldung und folgende Tage empfohlen: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr; Aktenausgabe bis spätestens 11.30 Uhr
Stadt Wien | Baupolizei
Kontaktformular