Fertigstellung eines Bauvorhabens
Je nach Bauvorhaben und Bewilligungsform müssen Sie die Fertigstellung eines Bauvorhabens der Wiener Baupolizei (MA 37) in einer der folgenden Arten anzeigen beziehungsweise melden:
Fertigstellungsanzeige
Notwendige Unterlagen für Fertigstellungsanzeige
Eine Fertigstellungsanzeige muss erfolgen bei:
- Bewilligten Baumaßnahmen mit Bescheid
- Einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren
- Bei Bauanzeigen für Baumaßnahmen im Gebäudeinneren, ausgenommen Schaffung von Sanitäranlagen und Bädern, für die eine Fertigstellungsmeldung ausreicht
Fertigstellungsmeldung
- Fertigstellungsmeldung - angezeigte Baumaßnahmen (Bauanzeigen) (Schaffung von Sanitäranlagen und Bädern, Loggienverglasungen und Fenstertausch)
- Fertigstellungsmeldung - für fertiggestellte Kanalanlagen
Fertigstellung im Kleingarten
Fertigstellungsanzeige - Kleingarten(wohn-)häuser
Fertigstellung von Aufzügen
Fertigstellung von Ölfeuerungsanlagen
Stadt Wien | Baupolizei
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