Nachtarbeitsbewilligung und Baulärm
- Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen Montag bis Sonntag von 6 bis 20 Uhr durchgeführt werden.
- Für notwendige Arbeiten außerhalb dieser Zeit brauchen Baufirmen eine Genehmigung.
![copyright: MA 31 Nächtliche Arbeiten an der Wasserversorgung](/wirtschaft/gewerbe/technik/images/nachtarbeit.jpg)
Ausnahmen sind Bauarbeiten, die dringend notwendig sind, um eine unmittelbare Gefahr zu beseitigen und Arbeiten an wichtigen Versorgungsleitungen. Darunter fallen etwa Arbeiten an Abwasserkanälen oder Fernwärme-, Strom-, Telekommunikations- oder Gasleitungen. Diese Arbeiten dürfen auch nachts stattfinden. Die Baufirma muss dafür auch keine Bewilligung einholen.
Bewilligung ansuchen
Um eine Nachtarbeitsbewilligung zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Beschreibung der geplanten Bauarbeiten mit detaillierten Arbeitsabläufen mit Zeitangaben
- Begründung für die Nachtarbeit
- Lageplan mit eingezeichneten Arbeits- und Emissionsstellen und Darstellung der relevanten Umgebung (nächste Wohnungen)
- Angaben über die Schallemissionen
Beschwerde einbringen
Das Wiener Baulärmgesetz schützt Bürger*innen vor übermäßiger Lärmbelästigung. Wenn Sie sich als Bürger*in durch übermäßigen Baulärm belästigt fühlen, können Sie eine Beschwerde einbringen.
Kontakt
- MA 36 - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
- Telefon: +43 1 4000-36151 (Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr)
- E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
Weiterführende Informationen
- Gesetz zum Schutz gegen Baulärm
- Emissionswertverordnung
- Baulärm - Informationsblatt: 135 KB PDF
Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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