Nachtarbeitsbewilligung und Baulärm
- Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen Montag bis Sonntag von 6 bis 20 Uhr durchgeführt werden.
- Für notwendige Arbeiten außerhalb dieser Zeit brauchen Baufirmen eine Genehmigung.
Ausnahmen sind Bauarbeiten, die dringend notwendig sind, um eine unmittelbare Gefahr zu beseitigen und Arbeiten an wichtigen Versorgungsleitungen. Darunter fallen etwa Arbeiten an Abwasserkanälen oder Fernwärme-, Strom-, Telekommunikations- oder Gasleitungen. Diese Arbeiten dürfen auch nachts stattfinden. Die Baufirma muss dafür auch keine Bewilligung einholen.
Bewilligung ansuchen
Um eine Nachtarbeitsbewilligung zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Beschreibung der geplanten Bauarbeiten mit detaillierten Arbeitsabläufen mit Zeitangaben
- Begründung für die Nachtarbeit
- Lageplan mit eingezeichneten Arbeits- und Emissionsstellen und Darstellung der relevanten Umgebung (nächste Wohnungen)
- Angaben über die Schallemissionen
Beschwerde einbringen
Das Wiener Baulärmgesetz schützt Bürger*innen vor übermäßiger Lärmbelästigung. Wenn Sie sich als Bürger*in durch übermäßigen Baulärm belästigt fühlen, können Sie eine Beschwerde einbringen.
Kontakt
- MA 36 - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
- Telefon: +43 1 4000-36151 (Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr)
- E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
Weiterführende Informationen
- Gesetz zum Schutz gegen Baulärm
- Emissionswertverordnung
- Baulärm - Informationsblatt: 135 KB PDF
Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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