Anmeldung zur 2. Konzessionsprüfung 2025 für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi
Verlautbarung betreffend Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi
Geschäftszahl: MA 63 - 1693179-2024
Termin
Der Landeshauptmann für Wien hat den 2. Termin zur Ablegung der Prüfung über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen betriebenen Personenbeförderungsgewerbe in Wien im Jahr 2025 für die Zeit vom 22. April bis 18. Juli 2025 festgelegt.
Die Festlegung des Termins erfolgt gemäß § 6 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (kurz: Berufszugangs-Verordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr - BZP-VO), BGBl. Nr. 889/1994 idgF.
Anmeldung
Anmeldungen sind spätestens 6 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin - das ist bis zum 11. März 2025 - schriftlich an den Landeshauptmann im Wege der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63), 1010 Wien, Wipplingerstraße 8, zu richten.
Sie müssen der Anmeldung Folgendes beilegen:
- Urkunden zum Nachweis des Namens und Vornamens (z. B. Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allfälligen Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr
- Allfällige Anträge auf Anrechnung von Prüfungsteilen (Bescheinigungen) sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen oder bereits ausgestellte Bescheinigungen gemäß § 14 der obgenannten Verordnung
Alternativ können Sie sich auch online für die Prüfung anmelden:
Virtuelles Amt
- Konzessionsprüfung zur Güter- oder Personenbeförderung mit Kfz - Anmeldung bzw. Anrechnung von Prüfungsteilen
Gebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 396,07 Euro, welche bei der Anmeldung zu entrichten ist.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Prüfungsreferat der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand:
Telefon: +43 1 4000-97143
Wien, am 18. Dezember 2024
Amt der Wiener Landesregierung
Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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