Anmeldung zur Konzessionsprüfung für Kraftfahrlinien, Ausflugswagen und Stadtrundfahrten sowie Omnibusse
Verlautbarung betreffend Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung für den Betrieb von Kraftfahrlinien, des Ausflugswagen- (Stadtrundfahrten-) Gewerbes sowie des mit Omnibussen betriebenen Mietwagen-Gewerbes
Geschäftszahl: MA 63 - 583604-2024
Termin
Der Landeshauptmann für Wien hat den Termin zur Ablegung der Prüfung für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Personenbeförderungsgewerbe im Jahr 2023 für die Zeit vom 3. September bis 27. Dezember 2024 festgelegt.
Die Festlegung des Termins erfolgt gemäß § 6 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen betriebenen Personenbeförderungsgewerbe (Berufszugangs-Verordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr - BZP-VO), BGBl. Nr. 889/1994 idgF.
Anmeldung
Anmeldungen sind spätestens 6 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin - das ist bis 23. Juli 2024 - schriftlich an den Landeshauptmann für Wien im Wege der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand, 1010 Wien, Wipplingerstraße 8, einzubringen.
Sie müssen der Anmeldung Folgendes beilegen:
- Urkunden zum Nachweis des Namens und Vornamens (z. B. Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allfälligen Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr
- Allfällige Anträge auf Anrechnung von Prüfungsteilen (Bescheinigungen) sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen oder bereits ausgestellte Bescheinigungen gemäß § 14 der obgenannten Verordnung
Alternativ können Sie sich auch online für die Prüfung anmelden:
Virtuelles Amt
- Konzessionsprüfung zur Güter- oder Personenbeförderung mit Kfz - Anmeldung bzw. Anrechnung von Prüfungsteilen
Gebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 396,07 Euro, welche bei der Anmeldung zu entrichten ist.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Prüfungsreferat der Magistratsabteilung 63:
Telefon: +43 1 4000-4016
Angaben zur Verlautbarung
Wien, am 17. April 2024
Amt der Wiener Landesregierung
Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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