Befähigungsnachweis - Besondere Voraussetzung für reglementierte Gewerbe
Unter Befähigungsnachweis beziehungsweise fachliche Qualifikation versteht man den Nachweis, dass Sie alle notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen haben, um Ihr Gewerbe selbstständig ausüben zu können.
Beispiele:
- Lehrabschlussprüfung oder bestimmte Schule, meistens in Verbindung mit Berufspraxis
- Befähigungsprüfung
- Meisterprüfung
Einen Befähigungsnachweis brauchen Sie nur, wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe ausüben möchten. Dazu zählen auch die Verkehrsgewerbe. Dieser Nachweis ist für jedes Gewerbe anders und rechtlich genau geregelt. In der Liste der reglementierten Gewerbe sehen Sie, welchen konkreten Nachweis Sie der Gewerbebehörde jeweils vorlegen müssen.
Wenn Sie das Gewerbe mit einer gewerberechtlichen Geschäftsführung anmelden, muss diese Person und nicht Sie selbst den Befähigungsnachweis erfüllen.
Wenn keine natürliche Person (Mensch), sondern eine juristische Person (zum Beispiel AG, GmbH, KG, Verein) ein reglementiertes Gewerbe anmeldet, muss ebenfalls die gewerberechtliche Geschäftsführung den Befähigungsnachweis erfüllen.
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