Reform des EU-Strommarkts - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Im März 2023 hat die Europäische Kommission (EK) Vorschläge zur Verbesserung des Strommarktdesigns (EMD) und zum Schutz gegen Marktmanipulationen im Großhandelsenergiemarkt (REMIT) vorgelegt. Diese Vorschläge waren eine Reaktion auf die hohen Preise und die Volatilität auf den Strommärkten in den Jahren 2021 und 2022. Die Ziele der Vorschläge sind der Schutz der Verbraucher*innen, die Stabilität und Vorhersehbarkeit der Energiekosten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft sowie die Förderung neuer Investitionen im Energiesektor. Die Vorschläge für ein überarbeitetes EU-Strommarktdesign umfassen Änderungen an gleich mehreren Gesetzesakten, unter anderem der EU-Strommarktrichtlinie und der EU-Strommarktverordnung. Geplant sind Anreize für längerfristige Verträge, insbesondere um den Markt für Strombezugsverträge (PPA) anzukurbeln, sowie die Stabilisierung der Strompreise und die Drosselung von Übergewinnen im Energiesektor.

Zu diesem Zweck sollen neue Investitionen in die CO2-arme Stromerzeugung, bei denen öffentliche Mittel benötigt werden, nur mehr über zweiseitige Differenzverträge erfolgen und die Terminmärkte für Strom gestärkt werden. Ein Kernelement der Reformvorschläge sind langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, die bereits angeführten Differenzverträge. Mit diesen Contracts for Difference (CfD) garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Dies wird für Investitionen in Erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft sowie für Atomkraft gelten. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Grundsätzlich wird der Strommarkt in der EU auch weiter nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip funktionieren. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken (zum Beispiel Windkraftanlagen). Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk - oft Gaskraftwerke.

Warum reformiert die EU den Strommarkt?

Aktueller Stand und nächste Schritte

Seit März 2023 laufen die Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe Energie; es wurden bereits vier Überarbeitungen der Vorschläge vorgelegt. Der Rat hat sich am 17. Oktober 2023 auf eine Allgemeine Ausrichtung zur Strommarktreform (mit Ausnahme der Vorschriften zur Marktmanipulation) geeinigt. An den Grundmechanismen des Marktes, etwa dem Merit-Order-Prinzip, wird weiterhin festgehalten - zum Missfallen einiger Mitgliedsstaaten (aber auch Wiens), die sich eine tiefergehende Überarbeitung gewünscht hatten. Von einer Reihe von Mitgliedsstaaten wurde der kurze Umsetzungszeitraum der Richtlinie und etwaige Verpflichtungen zur Unterstützung von mini Plug-in-Solaranlagen bemängelt. Ein weiterer Knackpunkt waren die Bestimmungen zu den Power Purchase Agreements. Der 1. Trilog fand am 19. Oktober 2023 statt, der 2. am 16. November 2023. Beim letzten Trilog am 13. Dezember 2023 konnte eine politische Einigung zwischen Rat und Parlament erzielt werden.

Positionierung Wiens

Unter Federführung Wiens wurden in einer einheitlichen Länderstellungnahme (23. Mai 2023) die Bedenken betreffend die Wahrung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips in den Verordnungsvorschlägen zur Neugestaltung des Europäischen Strommarktes festgehalten. Im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung stellte sich die Frage, ob eine Regelung in Form einer Verordnung überhaupt das geeignete Instrument ist oder ob nicht eher eine andere Form (zum Beispiel eine Richtlinie), die den Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum einräumt, zu wählen gewesen wäre. Insbesondere ist dies beim vorgesehenen Artikel 7a (Produkt zur Lastspitzenreduktion) der Fall. Die vorgeschlagene Regelung ist aus Wiener Sicht in Form einer Verordnung äußerst unflexibel.

Neben den Äußerungen zum Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip wurden zudem inhaltliche Ausführungen zur Überarbeitung des Merit-Order-Systems als Wiener Position an das Klimaministerium übermittelt. Das Land Wien begrüßt grundsätzlich einige Bestrebungen im Rahmen der vorgelegten Vorschläge zur Reform des EU-Strommarktdesigns, insbesondere diejenigen zur Entlastung der Endverbraucher*innen. Dennoch wird kritisch gesehen, dass das System der Preisfindung am Strommarkt mittels "Merit Order", wobei teuer produzierter Strom etwa aus Gaskraftwerken den gesamten Strompreis bestimmt, grundsätzlich beibehalten werden soll. Als eine mögliche Reformoption wurde der Vorschlag einer adaptierten Merit-Order auf Basis des gewichteten Durchschnitts der Grenzkosten aller verschiedener Stromerzeuger mit einer finanziellen Kompensation für Stromerzeuger, deren Grenzkosten über diesem gewichteten Durchschnitt liegen, vorgelegt.

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