Psychische Gesundheit - EU-Politik
2023 abgeschlossen
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Hintergrund der Mitteilung ist die Ankündigung der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, eine neue Initiative zur psychischen Gesundheit zu setzen, dies als Reaktion auf Forderungen der Bürger*innen nach Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas. In ihrem Anspruch stellt die Mitteilung einen Wendepunkt beim Umgang mit der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union dar. Sie leitet einen neuen strategischen Ansatz ein, gemäß dem die psychische Gesundheit genauso wichtig ist wie die körperliche Gesundheit.
Der Ansatz beruht auf 3 Leitprinzipien:
- dem Zugang zu angemessener und wirksamer Prävention
- dem Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer psychischer Gesundheitsversorgung und Behandlung
- der Möglichkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Genesung
Inhaltlich stellt die Europäische Kommission (EK) den Ansatz in 8 Schwerpunktthemen (von der Integration der psychischen Gesundheit in alle Politikfelder bis zur Förderung der psychischen Gesundheit auf globaler Ebene) dar. Dazu werden insgesamt 20 Leitinitiativen zur Umsetzung angekündigt. Diese Initiativen stützen sich vielfach auf bereits bestehende Instrumentarien, bei denen Bereiche zur Förderung der psychischen Gesundheit identifiziert werden. So mobilisiert die EK etwa alle einschlägigen Finanzierungsinstrumente des EU-Haushalts im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und macht dabei EU-Mittel in Höhe von 1,23 Milliarden Euro aus, die direkt oder indirekt für die Förderung der psychischen Gesundheit dienenden Aktivitäten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus unterstützt die EK etwa den Transfer relevanter bewährter Verfahren aus Mitgliedstaaten und von Interessenträger*innen, will entsprechende Forschungstätigkeiten ausbauen, bestehende Unionsaktivitäten wie die Jugendstrategie 2019-2027 oder das Jahr der Kompetenzen 2023 nutzen, Empfehlungen abgeben, neue Programme auflegen und Instrumente entwickeln oder Bewusstsein schaffen. In Richtung der Mitgliedstaaten werden vor allem Aufforderungen und Ermutigungen ausgesprochen, Unterstützung nationaler Maßnahmen zugesagt, gelegentlich Leitlinien oder die Einleitung eines freiwilligen Kooperationsprozesses in Aussicht gestellt. Lediglich in 2 Bereichen plant die EK allfällige Legislativmaßnahmen, nämlich die Schaffung eines besseren Zugangs zu psychologischer Hilfe für Opfer im Rahmen der Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie einen Peer-Review zu den Gesetzgebungskonzepten der Mitgliedstaaten beim Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz mit allfällig daraus folgender EU-Initiative.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Der Rat billigte die Ratschlussfolgerungen zur psychischen Gesundheit und unterstrich die Bedeutung des Themas. Betont wurde, dass die Umsetzung der Schlussfolgerungen entscheidend sei und es wirksame Maßnahmen, etwa zur Prävention brauche. Zudem brauche es dringend Maßnahmen gegen die Diskriminierung und Stigmatisierung der betroffenen Personen und deren soziale Inklusion in die Gesellschaft.
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