Gigabit-Infrastrukturgesetz - EU-Politik
- Hintergrundinformation und Zielsetzung
- Aktueller Stand und nächste Schritte
- Positionierung Wiens
- Weitere Informationen
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2023 einen Vorschlag für ein Gigabit- Infrastrukturgesetz (Gigabit Infrastructure Act) bekanntgemacht, der neue Vorschriften zur Förderung eines schnellen, kostengünstigeren und wirksamen Ausbaus von Gigabit-Netzen festlegen und damit die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten aus dem Jahr 2014 ersetzen soll. Mit der derzeitigen Richtlinie wurden die angestrebten Netzausbauziele nicht erreicht. Durch fragmentierte Vorschriften und Verfahren, langwierige und kostspielige Genehmigungsverfahren, Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlicher Infrastruktur sowie mangelnde Koordinierung wurden die Bemühungen um den Ausbau von Glasfasernetzen und 5G behindert. Der neue Vorschlag soll diese Probleme lösen.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Im Europäischen Parlament erfolgte die (positive) Plenarabstimmung bereits am 3. Oktober 2023. Die Ratsarbeitsgruppe Telekom verhandelte das Dossier in 13 Sitzungen und legte dem Ratsvorsitz bereits vier Kompromissvorschläge vor. Am 5. Dezember 2023 wurde im Rat eine Allgemeine Ausrichtung zum Gigabitinfrastrukturgesetz (((Gigabit Infrastructure Act)))) vereinbart, um die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu beginnen. Für Österreich wichtige Punkte fanden Berücksichtigung und im Sinne der Kompromissfindung konnte man der Allgemeinen Ausrichtung im Rat zustimmen. Die Mitgliedstaaten konnten den Text vor allem aufgrund der Streichung des Konzepts der stillschweigenden Genehmigung akzeptieren.
Am 6. Februar 2024 konnten Rat und Parlament eine vorläufige Einigung erzielen. Diese hält an der Grundausrichtung des Kommissionsvorschlags fest, aber führt auch einige Änderungen ein. So ist geplant, dass ein obligatorischer Schlichtungsmechanismus zwischen öffentlichen Stellen und Telekommunikationsbetreibern zur Genehmigungsvereinfachung eingerichtet wird, Übergangszeiten für kleinere Gemeinden gelten und die Förderung der Konnektivität in ländlichen Gebieten avisiert wird. Als nächstes werden Rat und Parlament einen Gesetzesentwurf zur Billigung erarbeiten und danach den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorlegen. Nach Billigung wird der Gesetzestext finalisiert, formal angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt dann 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und findet - außer ein paar Ausnahmeregelungen - 18 Monate später Anwendung.
Positionierung Wiens
Die Bundesländer wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Stellungnahme eingeladen, da aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung auch die Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Breitbandausbau-Vorhaben maßgebliche Akteure sind. Wien hat sich zu diesem Gesetzesvorhaben geäußert und eine Stellungnahme beim Bundesministerium für Finanzen eingebracht. Unter anderem wurde die Wahl der Verordnung als Rechtsinstrument kritisiert, da eine Richtlinie im Vergleich zu einer Verordnung mit den Strukturen in den Mitgliedstaaten besser kompatibel sei; diese Meinung konnte im Rat allerdings keine Mehrheit finden. Inhaltlich wurde festgehalten, dass seitens des Landes Wien grundsätzlich größtes Interesse an einem zügigen Breitbandausbau besteht. Dennoch wurde die Ausweitung der Verpflichtung zur unentgeltlichen Zurverfügungstellung von physischer Infrastruktur zum Ausbau des Breitband- beziehungsweise Glasfasernetzes kritisiert, da diese zu weit gegriffen ist und überwiegend den Netzbetreibern zugutekäme. Des Weiteren wurden gewisse unpräzise Begriffsbestimmungen hinterfragt sowie das Verfahren für die Erteilung von stillschweigenden Genehmigungen beanstandet.
Weitere Informationen
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