Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - EU-Politik

2024 abgeschlossen

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Auf EU-Ebene besteht derzeit kein spezielles Rechtsinstrument zur Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt und häuslicher Gewalt. Am 8. März 2022 präsentierte die EK einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Damit soll erstmals ein Rechtsinstrument auf EU-Ebene in diesem Bereich geschaffen werden. Der Vorschlag enthält überwiegend Maßnahmen im Bereich des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts. Zusätzlich sind Präventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Koordinierung und Zusammenarbeit vorgesehen. Ein zentraler Aspekt ist die Neuregelung des Straftatbestands der Vergewaltigung, wobei künftig keine Nötigungsmittel wie Gewalt erforderlich sein sollen. Stattdessen wird der Fokus auf die fehlende Zustimmung des Opfers gelegt. Der Vorschlag sieht zudem die Stärkung des Opferschutzes, der Opferhilfe, der Prävention sowie der Koordinierung und Zusammenarbeit vor.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Die Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag erstreckten sich von April 2022 bis Mai 2023 auf Ratsarbeitsgruppenebene. Der Text wurde im Dezember 2022 erstmals vom tschechischen Ratsvorsitz und später erneut vom schwedischen Ratsvorsitz überarbeitet.

Anfang Juni 2023 legte der Rat seine allgemeine Ausrichtung zur vorgeschlagenen Richtlinie fest. Bei den letzten Trilog-Verhandlungen am 13. Dezember 2023 gelangte dem Europäischen Parlament und dem Rat jedoch keine Einigung. Die zentrale Frage war, ob Vergewaltigung in die Richtlinie aufgenommen werden soll oder nicht und vor allem, wie sie definiert werden soll. Die Definitionen unterscheiden sich nämlich in den einzelnen europäischen Ländern.

Am 6. Februar 2024 konnte der belgische Vorsitz und das Europäische Parlament eine Einigung erzielen.

Positionierung Wiens

Das Land Wien hat sich zu den vom schwedischen Ratsvorsitz überarbeiteten Entwurf geäußert und auf die Beibehaltung des ursprünglichen Textes zu Vergewaltigung bestanden. Die Änderungen bezüglich Interventionsprogrammen für Vergewaltiger werden bedauert, insbesondere das Fehlen einer "Verpflichtung" ab der 1. Verurteilung. Auch die Rücknahme der Definition von Cyberstalking durch die Mitgliedstaaten wird kritisiert. Stalking-Handlungen sollten weiterhin berücksichtigt werden. Die gestrichenen Passagen, mit denen der Tatbestand "Vergewaltigung" aus dem Richtlinienentwurf entfernt wurde, werden angeführt und die Wiedereinführung dieses Tatbestandes gefordert, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stärken.

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