Verordnung zu Digitale Identitäten - EU-Politik
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Die Verordnung regelt seit 2014 den Umgang mit digitalen Identitäten, Siegeln und Unterschriften in der EU. 2021 hat die EU-Kommission Pläne für eine Novellierung vorgelegt. Das Kernvorhaben ist eine digitale Wallet, mit der sich Bürger*innen online ausweisen und digitale Nachweise auf dem Smartphone speichern können. Die Wallet soll allen Bürger*innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Geplant ist, die digitale Brieftasche von Gesundheit über Verwaltung bis hin zu Bildung in fast allen Lebensbereichen einzusetzen. Personen werden sich auch bei staatlichen Online-Diensten und Angeboten großer Internetkonzerne anmelden können. Im Gegensatz zu der alten eIDAS-Verordnung, die auf der gegenseitigen Anerkennung von Identitätssystemen basiert, strebt die Novellierung eine Harmonisierung der sehr unterschiedlichen Systeme an.
Eine Sorge unter Datenschützer*innen war, dass die Nutzenden zu gläsernen Bürger*innen werden könnten. Hierfür sieht der Vorschlag vor, dass sich die Organisationen, die die Wallet als Identifikationsweg akzeptieren wollen ("Relying Parties"), registrieren und klarstellen müssen, welche Daten sie zu welchem Zweck von Nutzer*innen anfordern wollen. Integriert wurde auch ein Nicht-Diskriminierungsschutz für jene, die die Wallet nicht verwenden wollen.
Zudem soll ein Datenschutzcockpit in den Wallets integriert werden, das Nutzer*innen anzeigt, mit wem sie welche Daten geteilt haben. Das Cockpit dient gleichzeitig als Beschwerdestelle, über das Nutzer*innen die Relying Parties dazu auffordern können, über sie hinterlegte Daten zu löschen oder Beschwerden gegen diese einzubringen.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Am 8. November 2023 ging die Novellierung der eIDAS-Verordnung durch den finalen politischen Trilog. Ein großer Streitpunkt konnte bereits im Sommer beigelegt werden: Die eindeutige, grenzüberschreitende Personenkennziffer (UPI), mit der Bürger*innen EU-weit identifiziert werden können, wurde gestrichen. Diese Kennziffer war zuvor als "Seriennummer für Menschen" kritisiert worden.
Streitthemen waren aber gegen Ende der Verhandlungen die Vorgaben zu Webseiten-Zertifikaten und der Schutz von Transaktionsdaten. Letztere sind die Daten darüber, wann die Nutzenden die Wallet wo einsetzen, bilden also das konkrete Nutzungsverhalten ab. Websitezertifikate ermöglichen, die Identität der Webseiteninhaber*innen nachzuvollziehen, und werden von EU-Vertrauensdiensteanbieter*innen ausgegeben. In allen Punkten konnte man sich vorläufig einigen. Die Wallet soll im Jahr 2026 in den Mitgliedstaaten eingeführt werden. Die fachlichen Arbeiten zur Vollendung des Rechtstextes im Einklang mit der politischen Einigung werden fortgesetzt. Vorbehaltlich einer Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen muss die überarbeitete Verordnung im Anschluss vom Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft treten kann.
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