Europäischer Behindertenausweis - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Europäische Kommission (EK) veröffentlichte am 6. September 2023 einen Richtlinienvorschlag, der die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und eines Europäischen Parkausweises vorsieht. Ziel der Initiative ist es, Inhabern des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen in allen Mitgliedstaaten den Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen in Bezug auf entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellte Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen sowie Parkbedingungen und Stellplätze zu ermöglichen.

Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern und sicherstellen, dass sie bei Reisen oder Aufenthalten in einem anderen Mitgliedstaat ihr Recht auf Gewährung und Inanspruchnahme von Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen wahrnehmen können.

Mit dieser Initiative sollen der Rahmen, die Regeln und die gemeinsamen Bedingungen, einschließlich eines gemeinsamen einheitlichen Musters, für einen Europäischen Behindertenausweis als Nachweis eines anerkannten Behindertenstatus sowie für den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen als Nachweis für ihr anerkanntes Recht auf Parkbedingungen und Stellplätze, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind, festgelegt werden. Damit sollen Menschen mit Behinderungen angemessen unterstützt werden.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Am 27. November 2023 legte der Rat seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zu der Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen fest. Der Richtlinienvorschlag wird derzeit im Trilog verhandelt. Am 8. Februar 2024 kam es zwischen den EU-Institutionen zu einer vorläufigen Einigung. Die überarbeitete Vereinbarung bringt unter anderem Verbesserungen wie Unterstützungsregelungen für die Teilnahme an EU-Mobilitätsprogrammen, die kostenfreie Bereitstellung des Europäischen Behindertenausweises, Informationsangebote auf EU- und nationaler Ebene über den Ausweis und die Option für Mitgliedstaaten, den Ausweis auch bei längeren Aufenthalten anzuwenden.

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