Details zur Liberalisierung der sozialen Dienstleistungen - Daseinsvorsorge

Das Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse der Europäischen Kommission (EK) aus dem Jahr 2004 sieht vor, die sektorale Liberalisierung in den verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge weiterzuverfolgen. Erstmals wird erwogen, auch den Sozial- und Gesundheitsbereich auf seine Wettbewerbsfähigkeit hin zu überprüfen.

Am 26. April 2006 veröffentlichte die Europäische Kommission eine "Mitteilung über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union". Darin werden einerseits die Besonderheiten sozialer Dienstleistungen anerkannt, wie zum Beispiel die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit. Andererseits stellt die Kommission klar, dass auch auf Sozialdienstleistungen die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln grundsätzlich anzuwenden sind. Die Mitgliedstaaten können Dienstleistungen von allgemeinem Interesse frei definieren, sind aber dabei an Grundsätze wie Transparenz und Nichtdiskriminierung gebunden.

Einen Teil der von der Europäischen Kommission am 20. November 2007 präsentierten "Bürgernahen Agenda" stellt die Mitteilung über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen (189 KB PDF) dar. Darin stellt die Kommission klar, dass im Bereich sozialer Dienstleistungen vorerst keine sektorale Regelung geplant ist.

Mitte 2008 legte die Kommission ihren ersten zweijährlichen Bericht (631 KB PDF) zu den sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vor.

Seit 2013 liegt der dritte Zweijahresbericht (200 KB PDF) vor.

Im Oktober 2010 verabschiedete der Ausschuss für Sozialschutz des Rates der Europäischen Union einen rechtlich nicht bindenden Qualitätsrahmen für soziale Dienstleistungen (217 KB PDF). Dieses Dokument soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, auf einem entsprechenden Niveau spezifische Instrumente zur Definition, Messung und Bewertung der Qualität sozialer Dienstleistungen zu entwickeln.

In ihrer Entschließung vom 5. Juli 2011 über die Zukunft sozialer Dienstleistungen betont das Europäische Parlament die besondere Bedeutung sozialer Dienstleistungen innerhalb der Daseinsvorsorge und hält fest, dass soziale Ziele nicht durch Binnenmarktregelungen unterminiert werden dürfen. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission aufgefordert, von weiteren Liberalisierungsmaßnahmen in diesem Bereich abzusehen. Die Entschließung enthält weiters die Feststellung, dass eine EU-Rahmenverordnung nach Artikel 14 AEUV gegenwärtig nicht das zentrale Thema ist. Aus Sicht Wiens enthält die Entschließung auch kritische Punkte: So betont das Parlament den Mangel an Rechtssicherheit im Bereich sozialer Dienstleistungen und fordert die Kommission auf, aktiv zu werden. Hier besteht die Gefahr, dass die EU in Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreift.

Ausblick

Bei den sozialen Dienstleistungen ist vorerst mit keinem Legislativakt zu rechnen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Kommission den Prozess der offenen Koordinierung fortsetzen wird. Eine sektorale Regelung ist aber auch in diesem Bereich nicht auszuschließen.

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