Angebots- und Vertragsbestimmungen der Stadt Wien vor dem 1.1.2012
Maßgebend für die Gültigkeit einer Ausgabe der Angebots- und Vertragsbestimmungen ist der Termin der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Allgemeine Angebotsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen - VD 307
Die Allgemeinen Angebotsbestimmungen enthalten generelle Festlegungen für das vorvertragliche Verhältnis zwischen Bietern beziehungsweise Bewerbern und der Stadt Wien als Auftraggeber. Sie werden jeder Ausschreibung beziehungsweise Aufforderung zur Angebotslegung zu Grunde gelegt.
Ausgabe |
Änderungen zur vorherigen Ausgabe |
Download |
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1.2.2006 |
Neufassung; Grundlage BVergG 2006 |
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1.7.2003 |
Neufassung; Grundlage BVergG 2002 |
Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) - VD 313
Die Vertragsbestimmungen für Leistungen bauen auf den Bestimmungen der ÖNORM A 2060, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen (Ausgabe 1. Juni 2002) auf und werden jedem Vertrag über die Vergabe von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) zu Grunde gelegt.
Ausgabe |
Änderungen zur vorherigen Ausgabe |
Download |
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1.1.2007 |
Abschnitte 5.18.1 und 5.23.1 |
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1.8.2006 |
Abschnitt 5.31.4 und Muster eines Garantiebriefes |
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1.2.2006 |
Abschnitte 5.12.1.3 und 5.31.4 |
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1.9.2005 |
Abschnitt 5.19 und Muster eines Garantie-(Haft-)briefes |
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1.7.2003 |
Neufassung |
Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen - VD 314
Die Vertragsbestimmungen für Bauleistungen bauen auf der ÖNORM B 2110, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (Ausgabe 1. März 2002) beziehungsweise auf der ÖNORM B 2117, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau (Ausgabe 1. April 2002) auf und werden jedem Vertrag über die Vergabe von Bauleistungen zu Grunde gelegt.
Ausgabe |
Änderungen zur vorherigen Ausgabe |
Download |
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1.1.2007 |
Abschnitte 5.29.1 und 5.36.1 |
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1.8.2006 |
Abschnitt 5.48.4 und Muster eines Garantiebriefes |
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1.2.2006 |
Abschnitte 5.20.1.3 und 5.48.4 |
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1.9.2005 |
Abschnitt 5.30 und Muster eines Garantie-(Haft-)briefes |
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1.7.2003 |
Neufassung |
Stadt Wien | Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion
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