Grundlage und Kriterien der Trinkwasserüberprüfung

Die Überprüfung des Wiener Leitungswassers richtet sich nach der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch BGBl. II Nr. 304/2001 i. d. g. F. des BGBl. II Nr. 254/2006 sowie nach den Vorgaben des Kapitels B1 des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentaris Austriacus). Beide Vorgaben basieren auf der EU-Trinkwasserrichtlinie. Trinkwasser gilt als Lebensmittel und unterliegt daher dem Lebensmittelrecht. Da das Lebensmittelbuch aber keine auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe stehende Norm darstellt, wurde die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch erlassen.

Vorgegeben sind durch die zugrundeliegende EU-Richtlinie die Art und Anzahl der Untersuchungsparameter, die Festlegung von verbindlichen, nicht zu überschreitenden "Parameterwerten" (analog den bisherigen Grenzwerten) und von zu beachtenden (aber unverbindlichen) "Indikatorparameterwerten" (analog den bisherigen Richtwerten). Die Anzahl und Art der im Laufe eines Jahres durchzuführenden Kontrollen richtet sich nach der Menge des abgegebenen Wassers (Kubikmeter pro Tag), beziehungsweise nach einem täglichen Pro-Kopf-Verbrauch von 200 Litern Trinkwasser (= Berechnungsgrundlage).

Art der Qualitätskontrollen

Die Untersuchungen umfassen

  • bakteriologische,
  • virologische,
  • biologisch-mikroskopische,
  • radiologische und
  • physikalisch-chemische

Überprüfungen. Ein wichtiges Ergebnis zur Beurteilung liefert auch der Lokalaugenschein, der gemäß der Trinkwasserverordnung im Zuge der Probeentnahme durchgeführt werden muss und den Zustand der näheren Umgebung einer Wasserfassung (Quelle, Brunnen) erfasst.

Die Qualitäts-Kontrollen beinhalten:

  1. Routinemäßige Kontrollen
  2. Umfassende Kontrollen (Volluntersuchung)
  3. Kontrollen für kleine Wasserversorgungsanlagen (Mindestuntersuchung)

Diesen Kategorien sind die diversen Untersuchungsparameter in der Trinkwasserverordnung zugeordnet, wobei die Untersuchungsumfänge und -frequenzen von der Menge des abgegebenen Wassers in Kubikmetern pro Tag, beziehungsweise von einem täglichen Pro-Kopf-Verbrauch von 200 Litern bestimmt werden.

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