Mitschrift
Ab Juli soll ein neues verbessertes Insolvenzrecht in Kraft treten – für Privatpersonen und Unternehmen.
Die wichtigste Neuerung: Die Verkürzung der Konkurszeit von 5 auf 3 Jahre, die Sozialstadtrat Peter Hacker sehr positiv sieht.
OT Peter Hacker, Gesundheits- und Sozialstadtrat
Ja ich glaube, es ist ein gescheiter Schritt in der Weiterentwicklung dieser Rechtsmaterie.
Es ist immer eine etwas schwierige Gesetzesmaterie, aber es ist einfach notwendig.
Wir sehen so viele Menschen in der Schuldnerberatung.
Wir sehen so viele Klein- und Mittelbetriebe, die sich einfach aus ihren Schuldenberg nicht mehr befreien.
Und jetzt in der Corona Pandemie steigt die Zahl der Arbeitslosen, es steigt die Zahl der verschuldeten Unternehmen.
Manche davon schaffen es einfach nicht, sich zu „dastrudeln“ und da macht es einfach Sinn, einen Schnitt machen zu können,
letztendlich dazu, damit diese Menschen wieder so rasch wie möglich wieder ins Wirtschaftsleben einsteigen können.
OT Bernhard Sell, Wiener Schuldnerberatung.
Das Insolvenzrecht das geplant ist, bringt natürlich eine Erleichterung
und die ist zu begrüßen in der aktuellen Situation.
Deshalb, weil Menschen wesentlich leichter und kürzer in den Wirtschaftskreislauf integriert werden können und das ganze ein Instrument der Armutsbekämpfung ist.
Ist das neue Gesetz eine Einladung zum Schuldenmachen?
OT Hacker
Da wird es schon irgendwelche 1-2% Prozent geben, die so ticken,
aber die absolut große Mehrheit der Menschen hat überhaupt keine Freude und findet es gar nicht vergnüglich in Schulden zu ersticken. Sondern es ist meist verbunden mit sehr viel Scham, mit persönlicher Kränkung.
OT Sell
Das ganze als Einladung zum Schulden machen zu bezeichnen, das möchte ich momentan stark zurückweisen,
weil gerade die Klientel, die momentan bei uns anruft, diejenige ist, die aufgrund der Coronapandemie in Überschuldung kommt und absolut nichts dafür kann, für ihre Schulden.
Auch Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können Konkurs anmelden
oder im Vorfeld einer Pleite sogar entgehen.
OT Gassner
Auf Grundlage einer EU-Richtlinie, die ist erlassen worden 2019, soll eingeführt werden, ein Verfahren, nämlich ein Restrukturierungsverfahren, das schon früher ansetzt, nämlich nicht erst in der Insolvenz, sondern schon dann, wenn ein Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, im Bestand gefährdet ist.
OT Eiter
Das Verfahren, das neu geschaffen wird, das Restrukturierungsverfahren, schafft präventive Insolvenzmöglichkeiten und soll dem eben vorbeugen und möglichst früh die Unternehmen abholen, aber auch verpflichten. Also es gibt einen gewissen Druck auf die Unternehmensleitung hier Maßnahmen zu ergreifen.
Und was die Verkürzung der Entschuldungsdauer auf drei Jahre betrifft, geht meines Erachtens auch in die richtige Richtung.
Wir kriegen mehr „Kultur des Scheiterns“ – Unternehmen bekommen eine zweite Chance, unter der Voraussetzung, dass sie redlich agieren.
OT Hacker
Das neue Insolvenzrecht zwingt einfach alle einfach schneller zu reagieren, wenn Schulden anwachsen und wenn offensichtlich ist, dass das wirtschaftliche Leben des Betriebes einfach nicht mehr in der Lage ist, diese Schulden abzuarbeiten.
Und daher bin ich sehr zufrieden, dass auch ein bisschen ein Druck kommt, vom Gesetzgeber, für alle Beteiligten, einfach schneller reagieren zu müssen.
OT Hacker
Wir sehen ja jetzt schon, dass Schuldenregulierung ja nicht nur heißt, man trifft sich vor Gericht wieder und der Richter trifft dann am Ende des Tages eine Entscheidung, sondern:
Schuldenregulierung heißt jetzt schon, dass sich die Schuldner und die Gläubiger an einen Tisch setzen und gemeinsame Lösungen finden.
Das findet ja auch in den meisten Fällen statt.
Dass das jetzt im Gesetz auch verankert werden soll, finde ich großartig.
Und auch diese Verkürzung der Zeit, zwingt ja letzten Endes auch Alle, nicht zu lange zuzuwarten.
Und darum geht es ja letzten Endes.
Das neue Insolvenzrecht soll nach der Begutachtung am 17. Juli heuer in Kraft treten.
Archiv-Video vom 25.05.2021:
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Die Wiener Schuldenberatung
Ab Juli soll für Privatpersonen und Unternehmen ein neues verbessertes Insolvenzrecht in Kraft treten.
Länge: 4 Min. 07 Sek.
Produktionsdatum: 2021
Erstausstrahlung: 22.05.2021
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