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Mitschrift

Die Wiener Landesregierung hat mit großer Mehrheit ein Gesetz über die risikoaverse Finanzgebarung beschlossen. In Wien wird also das Spekulationsverbot für öffentliche Einrichtungen gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass die Stadt zum Beispiel keine Fremdwährungskredite mehr aufnehmen wird. Auch vermeidbare Risiken - so heißt es im Gesetz - dürfen nicht mehr eingegangen werden.

Wien hat in Finanzierungsfragen immer schon vorsichtig und verantwortungsvoll agiert. Die städtische Gebarung kann insgesamt als konservativ bezeichnet werden.

Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass es keine derivativen Finanzgeschäfte ohne Grundgeschäfte geben darf. Das heißt so viel wie: Finanzgeschäfte dürfen nur zur Absicherung von Risiken eines Grundgeschäfts - Zinsänderungen etwa - aber niemals zu einer Spekulation abgeschlossen werden.

Die Frage der sicheren Finanzgebarung ist für die Stadt entscheidend. Nur so kann die Finanzierung von Dienstleistungen der Stadt sichergestellt werden.

Dietmar Griebler, Leiter der Magistratsabteilung 5 - Finanzwesen: "Es gibt daher in circa zweiwöchigem Abstand regelmäßig Finanzmanagementsitzungen, wo die wesentlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung hier zusammenkommen, um die Lage aktuell zu beurteilen und daraus auch die Schlüsse zu ziehen. In weiterer Folge ist es auch so, dass die Forderungen, wie sie teilweise im Gesetz bereits aufgestellt sind oder auch in der Vereinbarung enthalten sind, nämlich die Trennung zwischen dem Handel und auch der Abwicklung bei der Stadt Wien, bereits umgesetzt sind. Wir haben hier zwei unterschiedliche Magistratsabteilungen, die hier eingebunden sind. Das eine ist die Magistratsabteilung 5 und das andere ist die Magistratsabteilung 6. Selbstverständlich gibt es Bereiche, wo wir immer wieder draufkommen beim genauen Hinschauen, dass es noch den einen oder anderen Verbesserungsbedarf gibt. Da sind wir sehr gerne bereit und machen wir das auch. Das ist ein laufender Prozess und bisher kann man sagen, dass das eigentlich sehr gut verläuft."

An Verbesserungen des an sich guten Systems wird laufend gearbeitet.

Zurzeit ist ein Computersystem im Entstehen. Das so genannte Liquiditätsmanagement soll Ende des Jahres zum Einsatz kommen.

Archiv-Video vom 16.05.2013:
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Gesetzesnovelle zum Spekulationsverbot

Die zu Jahresbeginn zwischen Bund, Ländern und Gemeinden getroffene staatsrechtliche Vereinbarung zum risikoaversen, das heißt mögliche Risiken vermeidenden Schuldenmanagement wurde am 14. Mai 2013 in der Wiener Landesregierung beschlossen.

Länge: 2 Min. 03 Sek.
Produktionsdatum: 2013
Erstausstrahlung: 17.05.2013
Copyright: Stadt Wien

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