Mitschrift
Mona Müller, wien.at-wien.at anschauen. Dann im 16. Bezirk bis zur Montleartstraße, westlich hinaus und im 17. Bezirk dann die verlängerte Wattgasse/Güpferlingstraße."
Die neuen Kurzparkzonen gelten von 9 bis 19 Uhr, wobei die höchstmögliche Parkdauer drei Stunden beträgt.
Leopold Bubak, Parkpickerl-Koordinator: "Ausgenommen davon ist das Gebiet um die Stadthalle. Da ist die Kurzparkdauer von 9 bis 22 Uhr, wie in den inneren Bezirken, und zusätzlich noch am Wochenende von 18 bis 22 Uhr."
Betriebe und ihre Beschäftigten haben in diesen Zonen die Möglichkeit eine Parkkarte zu beantragen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Leopold Bubak, Parkpickerl-Koordinator: "Für Betriebe bedarf es dazu den Nachweis, dass ein Fahrzeug betriebserforderlich ist. Da gibt es dann eine Parkkarte für die betriebserforderlichen Fahrzeuge und für andere Fahrzeuge, die für Liefertätigkeiten eingesetzt werden. Da gibt es dann eine Nachweispflicht, die bei der MA 65 geprüft wird und dann wird so eine Parkkarte erteilt."
Für Beschäftigte gilt die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.
Leopold Bubak, Parkpickerl-Koordinator: "Da muss nachgewiesen werden, dass regelmäßig der Dienst vor halb sechs Uhr Früh begonnen wird oder nach 24 Uhr beendet wird."
Die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung kommen dann an anderer Stelle zum Einsatz.
Leopold Bubak, Parkpickerl-Koordinator: "Ein Teil davon fließt in die Förderung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs. Weitere Teile in den Garagenbau und auch in die Verkehrssicherheit. Diese Mittel, die jetzt auch vermehrt eingenommen werden, werden natürlich auch für den Ausbau und zur Förderung dieser alternativen Möglichkeiten genutzt."
Archiv-Video vom 26.09.2012:
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Kurzparkzonen erweitert
Ab 1. Oktober gilt das Parkpickerl in fünf weiteren Wiener Bezirken. AnrainerInnen und Beschäftigte benötigen ein Parkpickerl bzw. eine Parkkarte oder Kurzparkscheine. Sehen Sie bei uns noch einmal das Wichtigste im Überblick.
Länge: 2 Min. 31 Sek.
Produktionsdatum: 2012
Erstausstrahlung: 28.09.2012
Copyright: Stadt Wien