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Mona Müller, wien.at-TV: "Mit Arigona Zogaj hat es begonnen, am Thema Abschiebung kommt Österreich derzeit nicht vorbei. Bürgermeister Michael Häupl und Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger haben jetzt einen Kriterienkatalog für das Bleiberecht vorgestellt."

Wer darf bleiben, wer muss gehen? Wenn es um das humanitäre Bleiberecht geht, entscheidet das in letzter Instanz das Innenministerium. Vor vier Jahren hat die Stadt Wien einen Kriterienkatalog entwickelt, der die Voraussetzungen für den humanitären Aufenthalt beschreibt. Eine Richtlinie, deren rechtliche Umsetzung Wien jetzt fordert.

Sandra Frauenberger, Frauen- und Integrationsstadträtin: "Was er noch nicht kann, der Kriterienkatalog, ist, dass er auch zur Anwendung kommt, wenn die Sicherheitsdirektion Fälle zu entscheiden hat. Und auch nicht zur Anwendung kommt, wenn über die Berufung ein Fall an das Innenministerium herangetragen wird. Wir treten dafür ein, einheitlich mit ein und demselben Katalog zu arbeiten und damit eine Rechtssicherheit herzustellen."

Und so sehen die Kriterien konkret aus:

Beatrix Hornschall, Einwanderung, Staatsbürgerschaft (MA 35): "Die Integration an und für sich, das Erlernen der deutschen Sprache, ist jemand dabei, eine Ausbildung zu machen? Also, das ist gerade bei Kindern wichtig, die sich gerade in einer Schulausbildung befinden. Das ist aber genauso die Dauer des Aufenthalts."

Derzeit arbeitet die MA 35 mit dem Katalog.

Beatrix Hornschall, Einwanderung, Staatsbürgerschaft (MA 35): "Das heißt, dass alle Menschen, die eben in den Genuss eines humanitären Aufenthaltsrechtes kommen, können von uns Beratung und Betreuung bekommen und wir sind natürlich, selbstverständlich unseren Antragstellerinnen und Antragstellern behilflich, auch einen vollständigen Antrag zu stellen."

Wenn also der Asylantrag eines Menschen abgelehnt wird, geht eben dieser Mensch zur MA 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft und stellt einen Antrag auf humanitären Aufenthalt. Und genau hier kommt der Kriterienkatalog derzeit zur Anwendung.

Sandra Frauenberger, Frauen- und Integrationsstadträtin: "Was ich nicht möchte, ist, dass der Kriterienkatalog als so eine K. o.-Kriterien-Geschichte gesehen wird. Das heißt, es bräuchte eine Gesamtschau. Man kann in allen Punkten der Kriterien sozusagen inhaltlich etwas rein buchen und in der Gesamtschau müsste man dann einfach feststellen, ist das jetzt ein positiver Bescheid oder ein negativer Bescheid."

Archiv-Video vom 20.10.2010:
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Humanitäres Bleiberecht - Kriterienkatalog

Mit Arigona Zogaj hat es begonnen, am Thema Abschiebung kommt Österreich derzeit nicht vorbei. Bürgermeister Michael Häupl und Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger haben jetzt einen Kriterienkatalog für das Bleiberecht vorgestellt.

Länge: 2 Min. 11 Sek.
Produktionsdatum: 2010
Erstausstrahlung: 22.10.2010
Copyright: Stadt Wien

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