Mitschrift
Jede und jeder Volljährige kann bestimmen, ob sie oder er eine medizinische Behandlung möchte oder nicht. Vorausgesetzt, sie oder er ist entscheidungsfähig. Ist sie oder er das nicht, hilft die Patientinnen- und Patientenverfügung.
Helga Willinger, Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft: "Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung von einem Patienten oder einer Patientin, mit der bestimmte medizinische Behandlungsmaßnahmen abgelehnt werden für den Fall, dass der Patient oder die Patientin nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist und sich daher nicht mehr äußern kann."
Ein Grund dafür könnte ein Unfall sein. Oder eine Demenzerkrankung, die die Urteilskraft raubt.
Helga Willinger, Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft: "Es ist natürlich ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt, weil es eben das Ende des Lebens bedeutet."
Eine Patientinnen- und Patientenverfügung bedeutet Selbstbestimmung. Eine einschneidende Entscheidung, die gut überlegt sein will. Das Gesetz verlangt für eine verbindliche Patientinnen- und Patientenverfügung eine ärztliche Aufklärung und den Besuch bei einer Juristin oder einem Juristen. Diese ist dann fünf Jahre gültig.
Dr. Norbert Jachimowicz, Allgemeinmediziner: "Die Inhalte sind auch im Prinzip vom Patienten zu bestimmen. Der Arzt oder die Ärztin ist Berater in dieser Funktion."
Wichtig ist, möglichst konkrete Anweisungen festzuhalten.
Dr. Norbert Jachimowicz, Allgemeinmediziner: "Zum Beispiel, wenn jetzt ein Lungenkrebs festgestellt wird bei einem 85-Jährigen, der dement ist und das nicht mehr selber beurteilen kann, dass er vorher sagt: Na wenn das bei mir ist dann wünsche ich bitte keine Operationen und keine Strahlentherapie und keine Chemotherapie, sondern ich wünsche nur, dass meine Schmerzen behandelt werden, dass meine Atemnot behandelt wird, dass eventuell vorhandene Angstzustände durch die Atemnot behandelt werden und sonst nichts."
Damit nichts schiefgeht, bietet die Wiener Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eine kostenlose Rechtsberatung an.
Helga Willinger, Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft: "Wir schauen die Patientenverfügung durch, besprechen alle Fragen und geben dann auch die Bestätigung, wo eben herausgeht, hier hat es sowohl eine ärztliche als auch eine juristische Beratung gegeben."
Ist die Patientinnen- und Patientenverfügung abgelaufen oder bestehen Formfehler, wird aus der verbindlichen eine beachtliche Patientinnen- und Patientenverfügung. Eine Richtlinie für Ärzte.
Dr. Norbert Jachimowicz, Allgemeinmediziner: "Man darf ja nicht vergessen, die Patientenverfügung ist nicht die Minute notwendig. Denn wenn ich heute verunfalle, werden sicher alle medizinisch möglichen Maßnahmen ergriffen, um den wieder gesund zu machen. Erst dann, nach mehreren Wochen, stellt sich eben heraus, dass eine Situation eintritt, wo eben nicht mit der Genesung des Patienten zu rechnen ist."
Der Patient muss dafür Sorge tragen, dass der Arzt von diesen Wünschen erfährt.
Helga Willinger, Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft: "Der Arzt ist nicht verpflichtet, wenn er keinerlei Anhaltspunkte hat, dass es eine Patientenverfügung gibt, danach zu suchen. Allerdings ist die Möglichkeit gegeben, eine sogenannte Hinweiskarte bei sich zu führen."
Die Patientinnen- und Patientenverfügung bedeutet auch Selbstverantwortung.
Archiv-Video vom 27.07.2016:
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Patientinnen- und Patientenverfügung
Die Patientinnen- und Patientenverfügung regelt den Verlauf von medizinischen Behandlungen, wenn man nicht mehr zu einer Entscheidung fähig ist. Wir haben nachgefragt, wie das funktioniert.
Länge: 2 Min. 50 Sek.
Produktionsdatum: 2016
Erstausstrahlung: 01.08.2016
Copyright: Stadt Wien/Bohmann Verlag