Prüfung und Bewilligung eines Ortes für eine Traumhochzeit
Das Vorleseservice wird geladen...
Das Vorleseservice benötigt Javascript.
Voraussetzungen
Damit ein Ort (eine Location) als Traumhochzeitslocation des Standesamtes Wien bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Ein "Anlasspaar", das die Kommissionierung der Location als Traumhochzeitsort für die eigene Trauung/Verpartnerung beantragt
- Ort/Location liegt innerhalb der Wiener Stadtgrenze
- Öffentliche Zugänglichkeit
- Mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar (eine zeitnahe An- und Weiterfahrt der Mitarbeiter*innen des Standesamtes Wien muss gewährleistet sein)
- Barrierefreiheit
- Störungsfreier Ablauf möglich (keine Beeinträchtigungen durch Lärm, Passant*innen oder andere Gäste)
- Uneinsehbarer und versperrbarer Rückzugsbereich für die Mitarbeiter*innen des Standesamtes Wien (Vorbereitungsmöglichkeit)
- Location wird nicht (auch nicht teilweise) sakral genutzt, kein religiöser Bezug
- Gepflegte Sanitäranlagen vor Ort
- Außenbereich: adäquate und nahe Ausweichmöglichkeit für den Fall von ungünstigen Wetterbedingungen/Schlechtwetter vorhanden (Raum im Innenbereich der Location, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt); ebener, befestigter Boden; geeignete Beschattungsmöglichkeit
- Keine "Einmaligkeit": Die Buchung/Mietung der Location steht grundsätzlich jedem interessierten Paar für die eigene Trauung/Verpartnerung offen.
Notwendige Unterlagen
Folgende Nachweise müssen von den Betreiber*innen für die Prüfung und Bewilligung vorgelegt werden:
- Aktueller Firmenbuchauszug oder Vergleichbares, zum Beispiel Gewerberegisterauszug oder Vereinsregisterauszug
- Haftungs- und Einverständniserklärung von den Betreiber*innen
- Nachweis des Vorliegens einer behördlichen Bewilligung für den Ort
- Betriebsanlagenrechtliche Bewilligung oder
- Veranstaltungsrechtliche Bewilligung
Liegt für eine Location keine der beiden oben genannten Bewilligungen vor, ist stattdessen die Einholung einer Bestätigung von dazu befugten Ziviltechniker*innen über die bewilligungsgemäße und der Bauordnung für Wien entsprechende Bauausführung erforderlich.
Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:
- Pläne und Beschreibungen der Location, aus denen insbesondere hervorgeht, für wie viele Personen diese Location geeignet ist
- Lage und Beschreibung der Räumlichkeiten (Größe, Bestuhlung und Ausstattung)
- Beschreibung der Fluchtwege und Sicherheitsmaßnahmen (Türen/Panikverschlüsse, Beschilderung, erste Löschhilfe, geschultes Personal)
- Beschreibung der Abläufe der Trauung/Verpartnerung
- Abschließende Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten für die Trauung/Verpartnerung
Kontakt
- Diese Seite teilen:
- Empfehlen
- Teilen auf Facebook
- Teilen auf Twitter
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular