Prüfung und Bewilligung eines Ortes für eine Traumhochzeit

Voraussetzungen

Damit ein Ort (eine Location) als Traumhochzeitslocation des Standesamtes Wien bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ein "Anlasspaar", das die Kommissionierung der Location als Traumhochzeitsort für die eigene Trauung/Verpartnerung beantragt
  • Ort/Location liegt innerhalb der Wiener Stadtgrenze
  • Öffentliche Zugänglichkeit
  • Mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar (eine zeitnahe An- und Weiterfahrt der Mitarbeiter*innen des Standesamtes Wien muss gewährleistet sein)
  • Barrierefreiheit
  • Störungsfreier Ablauf möglich (keine Beeinträchtigungen durch Lärm, Passant*innen oder andere Gäste)
  • Uneinsehbarer und versperrbarer Rückzugsbereich für die Mitarbeiter*innen des Standesamtes Wien (Vorbereitungsmöglichkeit)
  • Location wird nicht (auch nicht teilweise) sakral genutzt, kein religiöser Bezug
  • Gepflegte Sanitäranlagen vor Ort
  • Außenbereich: adäquate und nahe Ausweichmöglichkeit für den Fall von ungünstigen Wetterbedingungen/Schlechtwetter vorhanden (Raum im Innenbereich der Location, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt); ebener, befestigter Boden; geeignete Beschattungsmöglichkeit
  • Keine "Einmaligkeit": Die Buchung/Mietung der Location steht grundsätzlich jedem interessierten Paar für die eigene Trauung/Verpartnerung offen.

Notwendige Unterlagen

Folgende Nachweise müssen von den Betreiber*innen für die Prüfung und Bewilligung vorgelegt werden:

  • Aktueller Firmenbuchauszug oder Vergleichbares, zum Beispiel Gewerberegisterauszug oder Vereinsregisterauszug
  • Haftungs- und Einverständniserklärung von den Betreiber*innen
  • Nachweis des Vorliegens einer behördlichen Bewilligung für den Ort
    • Betriebsanlagenrechtliche Bewilligung oder
    • Veranstaltungsrechtliche Bewilligung

Liegt für eine Location keine der beiden oben genannten Bewilligungen vor, ist stattdessen die Einholung einer Bestätigung von dazu befugten Ziviltechniker*innen über die bewilligungsgemäße und der Bauordnung für Wien entsprechende Bauausführung erforderlich.

Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:

  • Pläne und Beschreibungen der Location, aus denen insbesondere hervorgeht, für wie viele Personen diese Location geeignet ist
  • Lage und Beschreibung der Räumlichkeiten (Größe, Bestuhlung und Ausstattung)
  • Beschreibung der Fluchtwege und Sicherheitsmaßnahmen (Türen/Panikverschlüsse, Beschilderung, erste Löschhilfe, geschultes Personal)
  • Beschreibung der Abläufe der Trauung/Verpartnerung
  • Abschließende Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten für die Trauung/Verpartnerung

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