Datenschutzrechtliche Informationen gemäß DSGVO - MA 69
Im Rahmen der Tätigkeit der Magistratsabteilung 69 - Immobilienmanagement (kurz MA 69) finden nachfolgend angeführte Verarbeitungstätigkeiten statt. Dabei verarbeitet die MA 69 als Verantwortlicher iSd Art. 4 Z 7 DSGVO personenbezogene Daten, die sie einerseits direkt bei Ihnen und andererseits bei anderen Quellen (wie öffentlich zugängliche Register) erhoben hat.
Nachfolgend werden Sie als betroffene Person über den Umfang dieser Verarbeitungstätigkeiten im Einzelnen sowie über die Ihnen zustehenden Betroffenenrechte informiert.
Verantwortlicher
Folgende Informationen gemäß Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
- Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 69
- E-Mail: post@ma69.wien.gv.at
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
- Barichgasse 40-42, 1030 Wien
- E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Es finden im Rahmen keiner der angeführten Datenverarbeitungstätigkeiten Übermittlungen an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) statt.
Es wird auch keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling betrieben.
Verarbeitungstätigkeiten
Grundbuch
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden.
Zweck
- Herstellung der Grundbuchsordnung
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Artikel 116 Abs. 2 B-VG iVm
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955, BGBl. Nr. 39/1955 idgF
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811 idgF
- Baurechtsgesetz, RGBl. Nr. 86/1912 idgF
- Kleingartengesetz, BGBl. Nr. 6/1959 idgF
- Wiener Kleingartengesetz 1996, LGBl. Nr. 57/1996 idgF
- Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF
- Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1930 idgF
- Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 idgF
- Vermessungsgesetz
Kategorien personenbezogener Daten
- Jegliche von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten
- Herkömmliche Bestandsdaten (Name, Anschrift, et cetera)
- Grundbuchdaten
- Firmenbuchdaten
- Daten aus dem Zentralen Melderegister
- Sonstige Daten, deren Verarbeitung für die Durchführung und Erreichung des Zwecks dieser Verarbeitung erforderlich sind.
Registerabfragen und Quellen
Sofern die Daten hierfür nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, stammen diese aus folgenden Quellen, wozu auch öffentlich zugängliche Register zählen:
- Grundbuchsdatenbank
- Zentrales Melderegister
- Firmenbuchregister
- Bezirksgericht
- Generalpächter
- Magistratsintern
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Ihre Daten können insbesondere an folgende Empfänger*innen weitergeleitet werden:
- Bezirksgericht
- Notar*in
- MA 6
- Stadtrechnungshof
- Sämtliche Gebietskörperschaften
- Finanzprokuratur
- Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- Rechtsanwält*innen
- Betreiber*innen von IT-Infrastrukturdienstleistungen
Hinweise
Ihre Daten werden grundsätzlich solange gespeichert, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre personenbezogenen Daten nach 15 Jahren gelöscht.
Die Bereitstellung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung des Antrages erforderlich. Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- keine Erledigung des Antrages
Grundstücke
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden.
Zweck
- Verwaltung von im Besitz der Stadt Wien befindlichen und von der MA 69 verwalteten Grundstücken
- Ausübung der Verwaltung unbebauter Grundstücke für Stiftungen
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Artikel 116 Abs. 2 B-VG iVm
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955, BGBl. Nr. 39/1955 idgF
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811 idgF
- Baurechtsgesetz, RGBl. Nr. 86/1912 idgF
- Kleingartengesetz, BGBl. Nr. 6/1959 idgF
- Wiener Kleingartengesetz 1996, LGBl. Nr. 57/1996 idgF
- Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF
- Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1930 idgF
- Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 idgF
- Vermessungsgesetz
Kategorien personenbezogener Daten
- Jegliche von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten
- Herkömmliche Bestandsdaten (Name, Anschrift et cetera)
- Grundbuchdaten
- Firmenbuchdaten
- Daten aus dem Zentralen Melderegister
- Sonstige Daten, deren Verarbeitung für die Durchführung und Erreichung des Zwecks dieser Verarbeitung erforderlich sind.
Registerabfragen und Quellen
Sofern die Daten hierfür nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, stammen diese aus folgenden Quellen, wozu auch öffentlich zugängliche Register zählen:
- Grundbuchsdatenbank
- Zentrales Melderegister
- Firmenbuchregister
- Bezirksgericht
- Generalpächter*in
- Magistratsintern
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Ihre Daten können insbesondere an folgende Empfänger*innen weitergeleitet werden:
- Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel
- Wiener Landwirtschaftskammer
- In Verlassenschaftssachen an den*die vom Gericht beauftragte*n Notar*in als Gerichtskommissär*in
- Sachwalter*in
- Masseverwalter*in
- Zuständige Zivilgerichte
- Gemeinderat, Stadtsenat, Gemeinderatsausschuss
- Landesgericht für ZRS Wien
- Alle Bezirksgerichte von Wien
- Handelsgericht (nach Aufforderung vom Gericht)
- Sicherheitsbehörden (nach Aufforderung)
- Stadtrechnungshof
- Magistratsinterne Stellen sowie magistratsexterne Stellen (hierzu zählen unterschiedliche stadtnahe Institutionen)
- Rechtsanwält*innen
- Betreiber*innen von IT-Infrastrukturdienstleistungen
Hinweise
Ihre Daten werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gelten für die Aufbewahrung bzw Löschung Ihre personenbezogenen Daten je nach Sachgebiet folgende Fristen:
- Allgemeines: 15 Jahre
- Berichterstattung: 15 Jahre
- Bestandgabe - befristete Nutzverträge: auf Dauer der Gültigkeit plus 10 Jahre
- Bestandgabe - unbefristete Nutzverträge: 10 Jahre ab Vertragsende
- Baurecht: auf Dauer der Gültigkeit plus 10 Jahre
- Dotation: 15 Jahre
- Grundbuchsordnung: 15 Jahre
- Instandhaltung von Grund und Boden: 7 Jahre
- Restitution: 15 Jahre
- Realteilung: 15 Jahre
- Tausch: 15 Jahre
- Verkauf: 15 Jahre
Die Bereitstellung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Abwicklung des von Ihnen gewünschten Geschäftsfalles zwingend erforderlich (sämtliche Zustimmungen des Grundeigentümers zu behördlichem Verfahren) bzw. zur Wahrnehmung der Eigentümerfunktion. Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Keine Zustimmung zur Abwicklung des von Ihnen gewünschten Geschäftsfalles
Kleingärten
Zweck
- Evidenthaltung des vorzuschreibenden Pachtzinszuschlages bzw. des dazugehörigen Vertrages bei Einzelpächter*innen und Prekarist*innen oder sonstigen Nutzer*innen für Kleingärten von im Besitz der Stadt Wien befindlichen Grundstücken
Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Artikel 116 Abs. 2 B-VG iVm
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955, BGBl. Nr. 39/1955 idgF
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811 idgF
- Baurechtsgesetz, RGBl. Nr. 86/1912 idgF
- Kleingartengesetz, BGBl. Nr. 6/1959 idgF
- Wiener Kleingartengesetz 1996, LGBl. Nr. 57/1996 idgF
- Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF
- Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1930 idgF
- Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 idgF
Kategorien personenbezogener Daten
- Jegliche von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten
- Herkömmliche Bestandsdaten (Name, Anschrift et cetera)
- Grundbuchdaten
- Firmenbuchdaten
- Daten aus dem Zentralen Melderegister
- Sonstige Daten, deren Verarbeitung für die Durchführung und Erreichung des Zwecks dieser Verarbeitung erforderlich sind.
Registerabfragen und Quellen
Sofern die Daten hierfür nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, stammen diese aus folgenden Quellen, wozu auch öffentlich zugängliche Register zählen:
- Grundbuchsdatenbank
- Zentrales Melderegister
- Firmenbuchregister
- Bezirksgericht
- Generalpächter*in
- Magistratsintern
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Ihre Daten können insbesondere an folgende Empfänger*innen weitergeleitet werden:
- Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel
- Kleingartenbeirät*in
- In Verlassenschaftssachen an den*die vom Gericht beauftragte*n Notar*in als Gerichtskommissär*in
- Sachwalter*in
- Masseverwalter*in
- Gemeinderat, Stadtsenat, Gemeinderatsausschuss
- Stadtrechnungshof
- Bundesrechnungshof
- Landesgericht für ZRS Wien
- Alle Bezirksgerichte von Wien
- Handelsgericht
- Generalpächter*in (Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs bzw. Vereine)
- Magistratsinterne Stellen sowie magistratsexterne Stellen (hierzu zählen unterschiedliche stadtnahe Institutionen)
- Rechtsanwält*innen
- Betreiber*innen von IT-Infrastrukturdienstleistungen
Hinweise
Ihre Daten werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gelten für die Aufbewahrung bzw Löschung Ihre personenbezogenen Daten je nach Sachgebiet folgende Fristen:
- Allgemeines: 15 Jahre
- Bauangelegenheiten: auf Dauer der Gültigkeit plus 10 Jahre
- Berichterstattung: 15 Jahre
- Grundbuchsordnung: 15 Jahre
- Instandhaltung von Grund und Boden: 7 Jahre
- Kleingartenkoordination: 15 Jahre
Die Bereitstellung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Abwicklung des von Ihnen gewünschten Geschäftsfalles zwingend erforderlich (sämtliche Zustimmungen des Grundeigentümers zu behördlichem Verfahren) bzw. zur Wahrnehmung der Eigentümerfunktion. Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Unmöglichkeit der Abwicklung des von Ihnen gewünschten Geschäftsfalles
Liegenschaftstransaktionen
Zweck
- Durchführung von Liegenschaftstransaktionen für im Besitz der Stadt Wien befindliche Grundstücke
Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Artikel 116 Abs. 2 B-VG iVm
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955, BGBl. Nr. 39/1955 idgF
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811 idgF
- Baurechtsgesetz, RGBl. Nr. 86/1912 idgF
- Kleingartengesetz, BGBl. Nr. 6/1959 idgF
- Wiener Kleingartengesetz 1996, LGBl. Nr. 57/1996 idgF
- Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF
- Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1930 idgF
- Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 idgF
Kategorien personenbezogener Daten
- Jegliche von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten
- Herkömmliche Bestandsdaten (Name, Anschrift et cetera)
- Grundbuchdaten
- Firmenbuchdaten
- Daten aus dem Zentralen Melderegister
- Sonstige Daten, deren Verarbeitung für die Durchführung und Erreichung des Zwecks dieser Verarbeitung erforderlich sind.
Registerabfragen und Quellen
Sofern die Daten hierfür nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, stammen diese aus folgenden Quellen, wozu auch öffentlich zugängliche Register zählen:
- Grundbuchsdatenbank
- Zentrales Melderegister
- Firmenbuchregister
- Bezirksgericht
- Generalpächter*in
- Magistratsintern
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Ihre Daten können insbesondere an folgende Empfänger*innen weitergeleitet werden:
- Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel
- Zuständige Zivilgerichte
- Gemeinderat, Stadtsenat, Gemeinderatsausschuss
- Amtsführender Stadtrat für Finanzverwaltung
- Stadtrechnungshof
- Generalpächter*in
- Kleingartenverein
- Magistratsinterne Stellen sowie magistratsexterne Stellen (hierzu zählen unterschiedliche stadtnahe Institutionen)
- Rechtsanwält*innen
- Betreiber*innen von IT-Infrastrukturdienstleistungen
Hinweise
Ihre Daten werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gelten für die Aufbewahrung bzw Löschung Ihre personenbezogenen Daten je nach Sachgebiet folgende Fristen:
- Allgemeines: 15 Jahre
- Ankauf: 15 Jahre
- Berichterstattung: 15 Jahre
- Baurecht: auf Dauer der Gültigkeit plus 10 Jahre
- Baureifgestaltung: 15 Jahre
- Dienstbarkeiten/Servitut: auf Dauer der Gültigkeit plus 5 Jahre
- Dotation: 15 Jahre
- Freimachung: 15 Jahre
- Grundbuchsordnung: 15 Jahre
- Öffentlichkeitsarbeit: 10 Jahre
- Restitution: 15 Jahre
- Realteilung: 15 Jahre
- Tausch: 15 Jahre
- Verkauf: 15 Jahre
- Verwaltungszuständigkeit: 15 Jahre
Die Bereitstellung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich. Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Ausbleiben eines Vertragsabschlusses
Bestandgabe und Kaufverträge
Zweck
- Führung der Zentralen Liegenschafts- und Nutzungsevidenz der Stadt Wien
Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Artikel 116 Abs. 2 B-VG iVm
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955, BGBl. Nr. 39/1955 idgF
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811 idgF
- Baurechtsgesetz, RGBl. Nr. 86/1912 idgF
- Kleingartengesetz, BGBl. Nr. 6/1959 idgF
- Wiener Kleingartengesetz 1996, LGBl. Nr. 57/1996 idgF
- Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF
- Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1930 idgF
- Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987 idgF
Kategorien personenbezogener Daten
- Jegliche von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten
- Herkömmliche Bestandsdaten (Name, Anschrift et cetera)
- Grundbuchdaten
- Firmenbuchdaten
- Daten aus dem Zentralen Melderegister
- Kaufverträge
- Sonstige Daten, deren Verarbeitung für die Durchführung und Erreichung des Zwecks dieser Verarbeitung erforderlich sind.
Registerabfragen und Quellen
Sofern die Daten hierfür nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, stammen diese aus folgenden Quellen, wozu auch öffentlich zugängliche Register zählen:
- Vertragspartner*innen
- Grundbuchsdatenbank
- Magistratsintern
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Ihre Daten können insbesondere an folgende Empfänger*innen weitergeleitet werden:
- Alle Finanzämter (inklusive Bundesländer)
- Magistratsinterne Stellen
- Rechtsanwält*innen
- Betreiber*innen von IT-Infrastrukturdienstleistungen.
Personenbezogene Daten wie Kaufverträge werden hingegen nicht weitergeleitet an die oben angeführten Empfänger*innen.
Hinweise
Ihre Daten werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen werden Daten wie folgt aufbewahrt und danach gelöscht:
- Bestandgaben (befristete Nutzverträge): Dauer der Gültigkeit plus 10 Jahre
- Bestandgaben (unbefristete Nutzverträge): 10 Jahre ab Vertragsende
- Transaktionsverträge (Kaufverträge): 40 Jahre nach der grundbücherlichen Durchführung
Die Bereitstellung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Abwicklung des von Ihnen gewünschten Geschäftsfalles erforderlich. Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Unmöglichkeit der weiteren Abwicklung des von Ihnen gewünschten Geschäftsfalles
Weiterführende Informationen
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