Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Externe Meldestelle für EU-Rechtsverstöße

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

  • Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße
  • Adresse: 1080 Wien, Auerspergstraße 15/Top 31
  • Telefon: +43 1 4000 82 209
  • E-Mail: emeur@post.wien.gv.at

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

  • Behandlung von Hinweisen auf eine Rechtsverletzung des in § 3 W-HSchG genannten Geltungsbereiches in Angelegenheiten, in denen dem Land Wien die Gesetzgebungskompetenz zukommt durch die externe Meldestelle des Landes Wien, insbesondere Erfassung und Bearbeitung der eingelangten Hinweise sowie Ergreifen und Veranlassen von entsprechenden Folgemaßnahmen und von Rückmeldungen an die Hinweisgeber*innen

Rechtsgrundlage

  • Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz (W-HSchG)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu den nachfolgend angeführten Zwecken auf Basis der nachstehenden Rechtsgrundlagen können die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet werden, wenn es die Bearbeitung des Hinweises erfordert:

  • Dienststellen des Magistrates Wien: Einholung von Stellungnahmen (§ 14 Abs. 5 W-HSchG) sowie Veranlassung geeigneter Folgemaßnahmen, wenn sich ein Hinweis als stichhaltig erweist (§ 16 Abs. 5 W-HSchG)
  • Externe Meldestellen (§ 13 Abs. 2 W-HSchG: Erfassung und Weiterleitung der eingelangten Hinweise)
  • Zuständige (Ermittlungs-) Behörde oder zuständiges Gericht in jenem Umfang, der zur weiteren Ermittlung, Einleitung oder Durchführung eines Verfahrens unbedingt erforderlich ist (§ 7 Abs. 3 W-HSchG)
  • Jeweils zuständige Stelle der Europäischen Union zur weiteren Untersuchung , sofern das Unionsrecht dies vorsieht (§ 16 Abs. 8 W-HSchG)

Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.

Hinweise

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gemäß § 7 Abs. 7 W-HSchG für folgende Fristen aufbewahrt:

  • Personenbezogene Daten, die aufgrund nicht stichhaltiger Hinweise verarbeitet oder übermittelt werden: 1 Jahr
  • Personenbezogene Daten, die aufgrund stichhaltiger Hinweise verarbeitet oder übermittelt werden: 5 Jahre und darüber hinaus so lange, als dies für die Durchführung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren oder zum Schutz des Hinweisgebers, der von einem Hinweis betroffenen Person sowie der von Folgemaßnahmen betroffenen oder in Folgemaßnahmen involvierten Personen erforderlich und verhältnismäßig ist.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) findet nicht statt.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass auch eine anonyme Hinweisgebung erfolgen kann. Sofern keine Bereitstellung der unbedingt erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt, kann jedoch einem gegebenen Hinweis unter Umständen nicht nachgegangen werden, falls die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten für die Behandlung des Hinweises notwendig wäre.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Gemäß § 7 Abs. 5 W-HSchG finden aber zum Identitätsschutz des/der Hinweisgeber*innen folgende in den Z 1 bis 7 des § 7 Abs. 5 W-HSchG aufgezählte Rechte einer von einem Hinweis betroffenen natürlichen Person und die Rechte einer juristischen Person, die sich aus den Z 2 bis 4 des § 7 Abs. 5 W-HSchG zitierten Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) ergeben, jeweils keine Anwendung, wenn dies zum Schutz der Identität einer Hinweisgeberin bzw. eines Hinweisgebers oder zum Zweck der Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich ist, insbesondere um Versuche der Verhinderung, Unterlaufung oder Verschleppung von Hinweisen oder von Folgemaßnahmen zu unterbinden:

  • Recht auf Information (Art. 13 und 14 DSGVO)
  • Recht auf Auskunft (§ 1 Abs. 3 Z 1 (DSG, Art. 15 DSGVO),
  • Recht auf Berichtigung (§ 1 Abs. 3 Z 2 DSG, Art. 16 DSGVO),
  • Recht auf Löschung (§ 1 Abs. 3 Z 2 DSG, Art. 17 DSGVO),
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) sowie
  • Recht auf Benachrichtigung von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 34 DSGVO).

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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