Erst- oder Zweckänderungsantrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit 2025
Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten einen Erst- oder Zweckänderungsantrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit (Privatiers) stellen?
Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können sich das Leben in Österreich leisten, ohne zu arbeiten.
Oder - Sie sind mit einer solchen Person verheiratet oder verpartnert oder Kind einer solchen Person.
Und
- Sie wollen in Wien leben.
Eine Antragstellung in Österreich ist nur zulässig, wenn Sie ohne Visum rechtmäßig nach Österreich eingereist sind.
Benötigen Sie zur Einreise nach Österreich hingegen ein Visum, können Sie den Antrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit (Privatiers) nur bei der jeweils zuständigen österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat im Ausland stellen.
Ab 2. Dezember 2024, 15 Uhr, können Sie den Termin für die Antragstellung in Österreich hier online buchen.
Den Erst- oder Zweckänderungsantrag selbst stellen Sie persönlich am 2. Jänner 2025. Die Adresse für die Antragstellung finden Sie auf der Terminbestätigung, die Sie nach der Terminbuchung per E-Mail erhalten.
Die Antragstellung am 2. Jänner 2025 ist nur mit Termin und in der Reihenfolge der Terminbuchung möglich.
Folgende Informationen müssen Sie bei der Terminbuchung angeben:
- Anrede
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anzahl der Anträge, die gestellt werden
- E-Mail-Adresse
Bei Anträgen für Kinder müssen Sie den Namen des Kindes bei der Terminbuchung angeben.
Bitte beachten Sie:
Eine Terminbuchung garantiert noch keinen Quotenplatz.
Personen ohne gebuchten Termin können am 2. Jänner 2025 keinen Antrag stellen.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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