Straßengrundverwaltung und Koordinierung

Als Straßenverwaltung ist die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) für die umfangreichen Agenden der Wiener Straßen und die notwendigen Koordinierungsleistungen zuständig.

Breiter Gehweg, links und rechts Bäume und Sitzbänke

Straßengrundverwaltung

Die Herstellung und Benützung der Straßen Wiens erfordert einen rechtssicheren Zustand. Dies gewährleistet die MA 28 durch Grundankäufe, Übereinkommen von Grundbenützungen sowie Übernahmen von öffentlichen Verkehrsflächen in die Verwaltung.

Wenn Privatpersonen und Unternehmungen den öffentlichen Straßenraum für private Zwecke wie Tiefgaragen, Privatleitungen, Schächte, Kioske, Erker und Ähnliches nutzen möchten, werden diese Anliegen geprüft.

Bei behördlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Bauordnung (zum Beispiel bei Bauplatzschaffungen), der Straßenverkehrsordnung und anderen Gesetzen wirkt die Straßengrundverwaltung mit.

Koordinierungsleistungen

Als Straßenverwaltung hat die MA 28 einen breit gefächerten Aufgabenbereich. Dieser reicht von der Planungsphase, der Finanzierung von Straßenbauvorhaben bis hin zu Bauleistungen und der Koordinierung von Einbauten, wie zum Beispiel:

  • Festlegung von Einbautentrassen
  • Koordinierung von Aufgrabungen der verschiedenen Einbautenträger
  • Behebung von lokalen Gebrechen (zum Beispiel an Wasser- und Gasrohren)
  • Herstellung notwendiger Anschlüsse ans technische Infrastrukturnetz (zum Beispiel Internet oder Hauskanalanschlüsse)

Ein wichtiges Instrument der Einbautenkoordinierung ist der Digitale Zentrale Leitungskataster (ZLK), in dem die Einbauten sämtlicher Einbautenträger elektronisch erfasst werden.

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