Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Ersuchen um Abschluss einer privatrechtlichen Einzelvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: zur Erstellung einer privatrechtlichen Einzelvereinbarung mit der MA 28 zur Zustimmung für die Herstellung einer Aufgrabung, Bohrung, Minierung beziehungsweise Vortreibung oder für eine sonstige die Straßenkonstruktion beeinträchtigende Maßnahme in oder unter einer öffentlichen Verkehrsfläche, die im Eigentum oder in der Verwaltung der MA 28 steht
- Es werden Verträge mit Personen abgeschlossen, die den öffentlichen Raum aufgraben möchten.
- Rechtsgrundlage:
- Zivilrecht
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MA 28 in der Fassung vom 01.01.2018
Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Melderegister
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Vereinsregister
- Kreditschutzverband
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen
- Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
- Alle von der Grabung zu informierenden Einbautenträger (Bauwerber und Baufirma)
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Ein Vertragsabschluss für die Aufgrabung des öffentlichen Gutes kann nicht erfolgen.
- Die Aufgrabung des öffentlichen Raumes ohne vorhergehenden Vertragsabschluss kann verwaltungsstrafrechtlich beziehungsweise zivilrechtlich verfolgt werden.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Straßenverwaltung und Straßenbau
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